Forstwirtschaft

Länder für Beschränkung des Fichtenholzeinschlags

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Der Bundesrat will den ordentlichen Holzeinschlag bei Fichten im Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85 % beschränken. Einem entsprechenden Verordnungsentwurf hat die Länderkammer heute zugestimmt. Dieser fußt auf einem Antrag Nordrhein-Westfalens, das allerdings eine Beschränkung auf 70 % und eine Erstreckung der Maßnahme auch auf das Forstwirtschaftsjahr 2022 vorgeschlagen hatte. Ziel der Maßnahme sei es, den durch den hohen Schadholzanfall entstandenen Marktstörungen entgegenzuwirken, erklärte der Bundesrat.


Nach Schätzungen seien in den Jahren 2018 bis Mitte 2020 bereits insgesamt 131 Mio m³ Nadelschadholz angefallen. Von Schäden betroffen sei überwiegend die Fichte, stellte die Länderkammer fest. Die Schwerpunkte lägen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und Sachsen. Die regionalen Überangebote durch Schadholz führten aber auch in Bundesländern, deren Wälder nicht so stark vom Schädlingsbefall betroffen seien, zu einer erheblichen Marktstörung. Mit der bundesweiten Begrenzung des ordentlichen Holzeinschlags der Fichte könne den negativen Auswirkungen der Schadereignisse auf den Holzmarkt wirksam begegnet werden. Als Nebenfolge könne mit der Begrenzung außerdem eine steuerliche Erleichterung für alle Waldbesitzer geschaffen werden, die von Kalamitätsnutzungen betroffen seien.
Eine deutschlandweite Beschränkung des Fichteneinschlages um 30 % für die Dauer von zwei Forstwirtschaftsjahren, wie von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen, wäre nach Einschätzung des Bundesrates zu weit in die Zukunft gerichtet gewesen. Die Länderkammer verwies in dem Zusammenhang auf die positiven Signale auf dem Holzmarkt, die bestehenden Liquiditätsengpässe vieler Waldbesitzer und die klimawandelbedingte Zunahme von Extremwetterereignissen. Die Reduktion des Einschlags auf 15 % beziehungsweise nur ein Forstwirtschaftsjahr erscheine vor der aktuellen Sachlage zielgerichteter. Der Beschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. AgE (28.11.2020)
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