Drittlandtransporte

Länder wollen Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten

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Der Bund soll ein Verbot des Tiertransports in bestimmte Drittstaaten prüfen. Das geht aus einem Entschließungsantrag hervor, den Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingebracht hat und dem der Agrarausschuss mit einigen Änderungen in dieser Woche zugestimmt hat.


Gelten soll ein Verbot von Transporten demnach für solche Drittländer, in denen die Einhaltung von Tierschutzstandards bei der Haltung und Schlachtung nicht gewährleistet ist. Eine Liste der betroffenen Drittstaaten soll die Bundesregierung zeitnah vorlegen, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Die Bundesregierung soll sich außerdem bei der EU dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Tiertransporte untersagen müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Bedingungen bei der Beförderung bestehen. Genannt werden lange Transportzeiten oder Außentemperaturen unter 5°C oder über 25°C. Ein Transport soll auch dann nicht durchgeführt werden dürfen, wenn den Tieren während des Transports oder nach ihrer Ankunft am Zielort Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Die Dauer von solchen Tiertransporten sei auf acht Stunden zu begrenzen.
Schließlich soll der Bundesrat die Bundesregierung dazu auffordern, Versorgungsstellen in Drittländern, insbesondere in Russland, zu auditieren und den Bundesländern das Ergebnis zur Verfügung zu stellen. Auf europäischer Ebene soll der Bund darauf hinwirken, dass Tiertransportrouten und Versorgungsstellen in Drittländern zertifiziert und die für die Überwachung in den Mitgliedstaaten notwendigen Informationen den Mitgliedsländern in einer Datenbank zur Verfügung gestellt werden.
Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten hatte zuvor den nordrhein-westfälischen Antrag begrüßt. Die Prüfung eines Verbots von Tiertransporten in Drittstaaten sei lange überfällig. Den Tierschützern zufolge hätte die Bundesregierung hier längst selbst aktiv werden müssen. Der Bundesrat wird die Entschließung aller Voraussicht nach in seiner nächsten Sitzung am 12. Februar fassen. AgE (27.01.2021)
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