Gewässerrandstreifen

Länderkammer stimmt Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zu

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Der Bundesrat hat heute abschließend dem Ersten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zugestimmt. Ziel der Novelle ist es, auf Ackerflächen mit einer Hangneigung von mindestens 5 % die Abschwemmung von Düngemitteln in Gewässer zu verhindern. Dazu muss künftig auf diesen Flächen ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Gewässerrandstreifen eingerichtet werden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßte die Entscheidung der Länderkammer: "Mit den begrünten Pufferstreifen verbessern wir den Schutz der Gewässer in Deutschland", erklärte die SPD-Politikerin. Phosphat oder Nitrat aus organischen Düngemitteln gelangten damit nicht mehr so leicht in Oberflächengewässer. Die neuen Regeln seien "mit dem nötigen Augenmaß" für die Interessen von Landwirtschaft und Umwelt getroffen worden. So könnten auch Pufferstreifen landwirtschaftlich genutzt werden, etwa als Weidefläche oder zum Grünfutteranbau. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie."
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im parlamentarischen Verfahren kritisch geäußert und von einem "pauschalen faktische Ackerbauverbot" auf den Randstreifen an den Gewässern gesprochen. Ausdrücklich hatte der Bauernverband davor gewarnt, dass mit der Neuregelung ein Verlust der Förderfähigkeit für den kooperativen Gewässerschutz einhergehen könne. AgE (08.06.2020)
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