Beihilfen

Landwirte in Schutzgebieten erhalten bis 2027 fast 650 Millionen Euro

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Copyright: pixabay/Kerstin Riemer
Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten in Höhe von 648 Mio Euro gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Ziel der Regelung sei es, "die Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die ihnen durch das Verbot der Verwendung bestimmter Erzeugnisse" in Schutzgebieten zur Förderung der biologischen Vielfalt entstehen, erläuterte eine Sprecherin der EU-Behörde heute gegenüber AGRA-EUROPE. Dabei gehe es vor allem um die wirtschaftliche Abfederung der Folgen des Einsatzverbots bestimmter Pflanzenschutzmittel.


Angewendet werden darf die Regelung nach Angaben der Sprecherin in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen. Wie weiter zu erfahren war, geht es bei der Regelung vorwiegend um den Ausgleich der Mehrkosten durch die deutsche Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Darüber hinaus machte die Kommission deutlich, dass die Beihilfen in Form von Direktzuschüssen an Unternehmen aller Größenordnungen gewährt werden, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den beschriebenen Schutzgebieten arbeiten. Die Höhe der Finanzhilfen soll den entstehenden Mehrkosten und Einkommensverlusten pro Hektar entsprechen. Sie basiert auf den Durchschnittswerten von Preisen und Erträgen für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. AgE/kl (21.12.2022)
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