Grundrente

Landwirte weitgehend außen vor

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Landwirte bleiben bei der geplanten Grundrente außen vor. Das hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter Berufung auf den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung klargestellt. Zuletzt hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert, auch Landwirten eine Grundrente zukommen zu lassen.
Nach dem Willen der Koalitionspartner sollen jedoch nur Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von der Grundrente profitieren, erläuterte die SVLFG. Damit sei die Grundrente nicht für Landwirte, andere Selbständige sowie Beamte, Richter und Soldaten vorgesehen, die nicht in der GRV versichert seien. Nach Angaben der Sozialversicherung können Landwirte nur dann eine Grundrente erhalten, wenn sie neben ihrer Versicherung in der landwirtschaftlichen Alterssicherung (AdL) mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten in der GRV zurückgelegt haben. Hierbei würden laut Gesetzentwurf die Zeiten aus der AdL nicht berücksichtigt.
Zur Begründung verweist die SVLFG darauf, dass die AdL als Alterssicherung für Selbständige in der Landwirtschaft, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen eine besondere Sicherung darstelle, die im Gegensatz zur GRV nur zum Teil über Beiträge finanziert werde. Der Einheitsbeitrag in der AdL sei einkommensunabhängig. Einkommensschwächere Versicherte könnten zudem einen Beitragszuschuss erhalten. Unabhängig von möglichen Beitragszuschüssen habe jeder Monatsbeitrag in der AdL bei der Rentenberechnung die gleiche Wertigkeit.
In der gesetzlichen Rentenversicherung richte sich der Beitrag demgegenüber grundsätzlich nach der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts. Das bedeute, je mehr aufgrund des Verdienstes an Beiträgen gezahlt werde, desto höher falle die spätere Rente aus. Durch die Grundrente erhöht werden laut SVLFG künftig die Renten derjenigen Arbeitnehmer, die mindestens 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der GRV vorweisen, aber nur eine geringe Rente erhalten, weil sie zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsentgelts erzielt haben. AgE (07.03.2020)
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