Mit dem heute von der EU-Kommission vorgestellten Gesetzespaket "Fit für 55" wird auch die Landwirtschaft zur Erreichung der EU-Klimaziele in die Pflicht genommen. Laut dem Verordnungsvorschlag für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) soll die EU-Landwirtschaft bereits im Jahr 2035 klimaneutral aufgestellt sein. Neben LULUCF soll über weitere Maßnahmen in den Bereichen Landnutzung, Klima, Energie, Verkehr und Steuern die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 ermöglicht werden. Die Verringerung der Emissionen im kommenden Jahrzehnt sei ein entscheidender Schritt auf dem Weg Europas, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden, so die Kommission.
Konkret ist für die LULUCF bis 2030 ein EU-Gesamtziel für den CO2-Abbau durch natürliche Senken im Umfang von 310 Mio t an CO2-Emissionen festgelegt. Angestrebt wird, dass die Mitgliedstaaten über neue Zielvorgaben ihre Senken pflegen und zugleich vergrößern, damit dieses Gesamtziel erreicht werden kann. Zur Klimaneutralität bis 2035 sollen auch ein reduzierter Einsatz von Düngemitteln und die Viehhaltung einen Beitrag leisten.
Außerdem sollen über die EU-Forststrategie der Kommission die Quantität, Qualität und Resilienz der Wälder in der Gemeinschaft verbessert werden. Unterstützt werden Forstwirtschaftsbetriebe und die forstbasierte Bioökonomie. Gleichzeitig will Brüssel für mehr Nachhaltigkeit beim Holzeinschlag und der Nutzung von Biomasse sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt sorgen. Darüber hinaus beinhaltet die Forststrategie den Plan, bis 2030 rund 3 Milliarden Bäume in der gesamten EU zu pflanzen.
Ein weiterer Teil des Klimapakets ist die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III). Dieser zufolge soll die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf 40 % erhöht werden. Laut Kommission werden im Interesse der Klima- und Umweltziele die Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Bioenergie verstärkt. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Förderregelungen für Bioenergie so ausgestalten, dass der Grundsatz der Kaskadennutzung für Holzbiomasse gewahrt wird.
Zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 plant die Kommission auch ein neues CO2-Grenzausgleichssystem. Konkret dürfte dies die Landwirtschaft in Form einer Kohlenstoffgrenzsteuer auf Düngemittel betreffen und diese unter Umständen spürbar verteuern. In der ersten Phase soll zunächst ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus nur für den Import von Zement, Elektrizität und diversen Eisen-, Stahl- und Aluminiumgütern sowie Düngemittel eingeführt werden. Die Höhe der Grenzabgabe soll sich an dem Preis orientieren, den europäische Unternehmen im Wochendurchschnitt für die Ersteigerung von EU-Emissionszertifikaten zahlen müssen. AgE
(15.07.2021)