Letzte Chance bei Stickstoffmangel

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: SKW
Grundsätzlich muss für eine Herbstdüngung der Nachweis eines Düngebedarfes ermittelt und aufgezeichnet werden. Eine Stickstoffdüngung ist dann bis zum 1.Oktober in Höhe des Stickstoffdüngebedarfs, jedoch nur bis zu maximal 30 kg Ammoniumstickstoff oder 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar möglich. Ausgeschlossen wird eine Düngung nach Leguminosen, Zuckerrüben, Winterraps, Mais und Kartoffeln sowie auf langjährig organisch gedüngten Böden oder bei hohen Humusgehalten. In diesen Fällen kann mit einer hohen Stickstoffnachlieferung gerechnet werden. Möglich und eventuell notwendig ist eine Herbstdüngung dagegen nach Getreidevorfrucht. Dabei ist zu differenzieren, ob das Getreidestroh auf dem Feld verblieben ist oder nicht. Die Düngeverordnung gibt die Grenzen vor.


Den kostenlosen Beitrag lesen Sie hier. (23.09.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl