Borchert-Kommission

Machbarkeitsstudie soll Finanzierungsmöglichkeiten prüfen

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Eine positive Bilanz ihres gestrigen Sondertreffens haben die Ressortchefs der Länder gezogen. Als "Meilenstein auf dem Weg zu mehr Tierwohl" bezeichnete der saarländische Landwirtschaftsminister und Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK), Reinhold Jost, den einstimmigen Beschluss zur Unterstützung der Empfehlungen der Borchert-Kommission für einen Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland. Seine niedersächsische Amtskollegin Barbara Otte-Kinast begrüßte die Zusage des Bundes, zeitnah einen Fahrplan für das weitere Vorgehen und ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, um eine schnellstmögliche Umsetzung zu gewährleisten. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus gab zu bedenken, dass die von der "Borchert-Kommission" erarbeiteten Vorschläge "nicht im Handumdrehen" umsetzbar seien.
"Es geht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie", sagte Jost im Hinblick auf einen Umbau der Tierhaltung. Diskussionsbedarf besteht offenbar bei der Finanzierung. Der SPD-Politiker sprach von einer Reihe von Finanzierungsinstrumenten bei Investitionen und erhöhten Produktionskosten und nannte eine Tierwohlabgabe als Verbrauchssteuer, einen sogenannten Tierwohl-Cent in Form eines Aufschlags auf die Preise tierischer Produkte und einen mit EU-Mitteln finanzierten Ausgleich. Der Bund werde nunmehr diese Möglichkeiten zeitnah in einer Machbarkeitsstudie prüfen.
Otte-Kinast wies darauf hin, dass derzeit bauliche Investitionen in mehr Tierwohl durch bau- und immissionsschutzrechtliche Vorgaben erschwert würden. Deswegen habe die AMK den Bund aufgefordert, die notwendigen umfassenden Erleichterungen der rechtlichen Rahmenbedingungen umgehend auf den Weg zu bringen. "Der Umbau der Nutztierhaltung gelingt nur, wenn alle erforderlichen rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden", betonte die CDU-Politikerin. Hier liege der Ball "ganz klar beim Bund".
Backhaus sieht den Bund gefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Harmonisierung des Tierschutzrechts einzusetzen. "Es geht eben auch um die nationale und regionale Ernährungssicherheit", so der SPD-Politiker. Es sei wichtig, Tierproduktion und Verarbeitung im Land zu behalten. Deswegen müssten die Folgen eines Umbaus abgeschätzt werden.
Konsens bestand in der Einschätzung, dass die Immunokastration mit den Vorschriften des Ökolandbaus vereinbar sei. Die Agrarminister hätten ihr Unverständnis darüber geäußert, dass die EU-Kommission diese Methode für nicht zulässig erklärt habe, hieß es in Berlin. AgE (29.08.2020)
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