GAP-Strategieplan

Mehr Geld für Öko-Regelung "Vielfältige Kulturen im Ackerbau"

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Der überarbeitete Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für den Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sieht eine höhere Prämie für die Öko-Regelung "Vielfältige Kulturen im Ackerbau" vor. Wie das Agrarressort, das die angepasste Vorlage jetzt in Brüssel einreichte, heute mitteilte, sollen dafür 45 Euro/ha im Jahr angeboten werden statt der zuvor geplanten 30 Euro. Damit solle ein höherer Anreiz gesetzt werden. Zudem könne dadurch die Importabhängigkeit von Eiweißpflanzen verringert werden, erklärte das Ministerium. Verschärft wurde die Öko-Regelung 4 zur "Extensivierung des Dauergrünlandes". Mit dem Ziel der Senkung von Treibhausgasemissionen sowie der Anreicherung von Kohlenstoff im Boden soll hier ein grundsätzliches Pflugverbot im Antragsjahr gelten.
Mit dem überarbeiteten Entwurf für den GAP-Strategieplan reagierte Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium auf die zahlreichen Anmerkungen der EU-Kommission und justierte insbesondere bei den Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität nach. Dieser sei ein "großer Schritt in Richtung Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte". Bekanntlich haben die Brüsseler Beamten jetzt rund sechs Wochen Zeit zur Begutachtung des geänderten Strategieplans. Demnach könnte dieser Mitte November genehmigt und an Berlin zurückgesandt werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht mit dem "GAP-Strategieplan 2.0" klare Botschaften verknüpft: "mehr Umweltschutz, mehr Nachhaltigkeit, starke Betriebe und attraktive ländliche Räume". Damit werde der notwendige Transformationsprozess der Landwirtschaft gefördert, die Resilienz der Betriebe gestärkt und die Landwirtschaft bei der Bewältigung der Folgen der Klimakrise unterstützt. "Besonders wichtig ist mir, die Umsetzbarkeit durch die Landwirtinnen und Landwirten dabei immer im Blick zu haben" konstatierte der Grünen-Politiker.
Dem Berliner Agrarressort zufolge hatte es fast 300 Bemerkungen der EU-Kommission zu dem im Februar eingereichten GAP-Strategieplan gegeben, die in den vergangenen Monaten mit den Ländern und innerhalb der Bundesregierung verhandelt wurden. Stärker angegangen wird mit dem neuen Entwurf der Schutz von Feuchtgebieten und Mooren - GLÖZ 2. So darf eine neue Entwässerungsanlage nur nach Genehmigung im Einvernehmen mit den zuständigen Umweltbehörden errichtet werden. Verschärft wurden auch die Anforderungen zur Mindestbodenbedeckung - GLÖZ 6. Dies betrifft sowohl bestimmte Dauerkulturen mit einer vorhandenen Begrünung als auch Ackerland. So soll der Boden während der sensibelsten Zeiten besser geschützt werden. AgE (04.10.2022)
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