Einigung Insektenschutzgesetz

Mehr Geld zum Ausgleich von Bewirtschaftungsauflagen

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Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss zum Insektenschutzgesetz verständigt. Die Einigung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sieht einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Landwirte vor, deren Flächen von Insektenschutzmaßnahmen betroffen sind. Zu diesem Zweck soll im Sonderrahmenplan "Insektenschutz" der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein neuer Fördertatbestand für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen werden. Der Bund soll dafür zusätzlich 65 Mio Euro im Jahr bereitstellen. CDU und CSU machen ihre Zustimmung zu dem Kompromiss davon abhängig, dass sich die Agrarministerkonferenz (AMK) in dieser Woche zu dem neuen Fördertatbestand bekennt. Der Bundestag wird das Insektenschutzgesetz daher voraussichtlich erst in der nächsten Sitzungswoche beschließen.


Damit steht fest, dass der von der Union geforderte gesetzliche Ausgleichsanspruch im Pflanzenschutzrecht nicht kommen wird. Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Gitta Connemann, verwies auf verfassungsrechtliche Gründe, die einer Einigung in diesem Punkt entgegengestanden hätten. Für ihre Fraktion sei entscheidend, dass die Landwirte einen Erschwernisausgleich erhielten, weil die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu Einschränkungen bei der Bewirtschaftung führten. Die Agrarpolitiker der CDU/CSU könnten dem Gesetz nur zustimmen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt seien, "und die brauchen wir schwarz auf weiß".
Dem agrarpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Albert Stegemann, zufolge werden mit der geforderten Erweiterung des Sonderrahmenplans Insektenschutz künftig Flächen in Natura-2000-Gebieten oder im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie förderfähig sein. Neben einem entsprechenden AMK-Beschluss müssten sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesfinanzministerium auf Eckpunkte für den Sonderrahmenplan einigen. "Wenn diese vorliegen und die AMK ein Bekenntnis ablegt, dass effektiver Insektenschutz nur durch und mit den landwirtschaftlichen Betrieben gelingen kann, haben wir eine belastbare Entscheidungsgrundlage", erläuterte Stegemann. Dann könne man sowohl den Landwirten in Ländern wie Niedersachen, Bayern und Baden-Württemberg, die bereits über belastbare Länderprogramme verfügten, als auch denen in den anderen Bundesländern ein echtes Angebot machen, um die absehbaren Einkommensrückgänge abzufedern. AgE (09.06.2021)
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