Europaparlament

Mehrheit stimmt für gemeinsamen GAP-Verhandlungsvorschlag

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Eine deutliche Mehrheit der Europaabgeordneten hat für die zuvor von den großen Fraktionen ausgehandelte Verhandlungsposition zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) votiert. Für den Entwurf stimmten heute Nachmittag unter anderem nahezu alle Abgeordneten der Fraktionen der Europäischen Volkspartei (EVP) und der liberalen Renew Europe (RE). Auch die Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) hatten kurz vor der Abstimmung ihre Zustimmung signalisiert.


Die zweitgrößte Fraktion, die Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D), stimmte allem Anschein nach ebenfalls mehrheitlich für die GAP-Vorschläge. Jedoch hatten die SPD sowie die Delegationen aus den Niederlanden und Belgien zuvor ihre Ablehnung bekräftigt. Geschlossen gegen das Positionspaket hatten sich bereits im Vorfeld die Grünen/EFA und die Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (GUE/NGL) ausgesprochen.
Mit dem heutigen Votum pocht das Europaparlament darauf, den Mitgliedstaaten einen Anteil der Eco-Schemes auf 30 % in der Ersten Säule vorzuschreiben. Anders als der EU-Agrarrat, der für einen Anteil von 20 % sowie für eine zweijährige Lernphase der Eco-Schemes plädiert, wollen die Abgeordneten außerdem, dass die von ihnen geforderten 30 % im Durchschnitt der Jahre über die gesamte Förderperiode hinweg gelten. Sollte ein Mitgliedstaat also beispielsweise im ersten Reformjahr das Ziel verfehlen, müsste er dann in den Folgejahren entsprechend nachliefern.
Auch nach dem Votum des Parlaments muss die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU in Zukunft nicht mit einer Begrenzung ihrer Direktbeihilfen rechnen. Die Abgeordneten stimmten dafür, dass die Mitgliedstaaten die Direktzahlungen an die Unternehmen pro Jahr auf 100 000 Euro begrenzen, wobei ab 60 000 Euro degressiv gekürzt werden soll. Dabei sollen aber noch verschiedene Kostenblöcke berücksichtigt werden. Mindestens 6 % der gesamten Direktzahlungsmittel eines Mitgliedstaats müssen kleinen und mittleren Höfen zugutekommen. Liegt dieser Anteil bei mehr als 12 % kann auf die Obergrenze verzichtet werden.
Unabhängig davon fand ein vom Haushaltskontrollausschuss eingebrachter Änderungsantrag Zustimmung, wonach für Agrarholdings die Zahlungen aus der Ersten Säule auf 500 000 Euro und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio Euro im Jahr begrenzt werden sollen. AgE (26.10.2020)
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