Bundesprogramm Stallumbau

Ministerium prüft jetzt Verlängerung der Antragsfrist

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Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Bundesprogramm Stallumbau will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verlängerung der Antragsfrist über Ende März 2021 hinaus prüfen. In ihrer Bereinigungssitzung vergangene Woche beschlossen die Haushaltspolitiker, eine Übertragbarkeit der Mittel aus dem Programm in das Jahr 2022 zu ermöglichen. Die bisherige Befristung auf Ende 2021 fußt auf der Tatsache, dass das Geld aus dem Corona-Konjunkturpaket stammt.


Ministerin Julia Klöckner hatte sich indes dafür ausgesprochen, die Förderperiode für das Stallumbauprogramm zu verlängern und dies damit begründet, dass die Planung und der Bau solcher Vorhaben länger dauern würden. Vor der Prüfung der verlängerten Antragsfrist will das Landwirtschaftsministerium aber zunächst die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021 durch den Bundestag in der kommenden Woche abwarten.
Das mit 300 Mio Euro dotierte Programm dient dazu, sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung zu erleichtern. Die Förderrichtlinie sieht einen Zuschuss von 40 % der förderfähigen Ausgaben vor. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500 000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben darf nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen. Gefördert wird außerdem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Bisher gilt, dass das Bauvorhaben bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein muss. AgE (01.12.2020)
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