GAP

Mit Umweltleistungen Geld verdienen

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Die unionsgeführten Agrarressorts der Länder wollen auch nach 2027 an der Zwei-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festhalten, deren Aufgaben aber klar trennen. Wie aus einem Positionspapier hervorgeht, soll über die Erste Säule weiterhin eine Grundstützung für Leistungen der Landwirtschaft entgolten werden, die nicht über den Markt kompensiert werden. Umweltleistungen sollen über die Zweite Säule honoriert werden. Ein Prämienaufschlag von mindestens 20% soll sichererstellen, dass mit Umweltleistungen Einkommen erwirtschaftet werden können.
"Unsere Vorschläge sollen zu einer einfacheren, transparenteren und effizienteren neuen GAP beitragen", erklärte der Sprecher der Länderminister von CDU und CSU, Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk, am Donnerstag (21.11.) in Stuttgart. Ziel müsse sein, die Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Hauk betonte, dass die GAP auch weiterhin über eine ausreichende Finanzierung mindestens in bisherige Höhe zuzüglich Inflationsausgleich verfügen müsse.
Die Unionspolitiker hatten ihre Vorschläge zuvor in Brüssel dem designierten EU-Agrarkommissar Christophe Hansen, sowie dem zuständigen Generaldirektor Dr. Wolfgang Burtscher, vorgestellt. Hauk sprach im Nachgang von einer "guten inhaltlichen Diskussion".
Öko-Regelungen in die Zweite Säule
Die künftige GAP müsse einen neuen Ausgleich zwischen verlässlicher Einkommenssicherung auf der einen sowie berechtigten Erfordernissen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes aus der anderen Seite finden, heißt es in dem Positionspapier der Länderministerinnen und -minister von CDU und CSU. Sie müsse zugleich deutlich verständlicher in der Konzeption und einfacher in der Abwicklung werden. Zudem müsse Risikomanagement noch mehr in den Fokus rücken.
Dem Papier zufolge sollen in Zukunft die Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen (AUKTM) im Rahmen der Zweiten Säule ausschließlich auf regionaler Ebene verankert werden. Die Öko-Regelungen wollen die Unionspolitiker in der Zweiten Säule unterbringen, und zwar einschließlich der dafür erforderlichen Mittel.
Festhalten will man am Grundsatz der Konditionalität, um die Akzeptanz der GAP in der Öffentlichkeit zu sichern. Gleichzeitig müssten die GLÖZ-Regelungen reduziert und vereinfacht werden. Hierzu soll die Verantwortung der Betriebe für die Einhaltung der guten fachlichen Praxis gestärkt werden.
Vitale ländliche Räume als Ziel der GAP
Die Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wird als ein "gutes und richtiges Ziel" benannt, das beibehalten werden soll. Gleichzeitig sei in diesem Bereich zwingend eine europäische Harmonisierung erforderlich. Dabei müsse sichergestellt werden, dass für jedes Schadensrisiko wirksame Bekämpfung- und Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Eine verstärkte Unterstützung benötigten auch weiterhin Junglandwirtinnen und -landwirte, kleine und mittlere Betriebe sowie Betriebe in benachteiligten Gebieten. Dies sei wichtig, um die Landwirtschaft in der Fläche zu halten und für junge Menschen attraktiv zu gestalten.
Für unerlässlich halten die unionsgeführten Agrarressorts, dass die GAP auch künftig einen zentralen Beitrag zu starken und widerstandsfähigen ländlichen Räumen leistet. Dieses Ziel müsse auch im nächsten GAP-Rechtsrahmen enthalten sein. Lebenswerte ländliche Räume brauchten eine nachhaltige und in der Gesellschaft verankerte Landwirtschaft. AgE (22.11.2024)
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