Gewässerrandstreifen

NABU fordert Mindestbreite von 10 Metern

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Der Naturschutzbund Deutschland fordert, an allen Gewässern standorttypisch begrünte Randstreifen mit einer Breite von mindestens 10 m einzurichten. Die so geschaffenen Schutzzonen seien nicht nur effektiv als Schadstofffilter, sondern auch als Lebensraum für Insekten und andere Tier- und Pflanzengruppen, erklärte die NABU-Referentin für Biodiversität und Entomologie, Dr. Laura Breitkreuz, heute in Berlin.


Der NABU stützt seine Forderung auf eine Studie, die in seinem Auftrag von Wissenschaftlern der Universität Duisburg-Essen durchgeführt wurde. Demnach sollten Gewässerrandstreifen im Idealfall eine Breite von 20 m aufweisen, die jeweils zur Hälfte als Puffer für Nähr- und Schadstoffeinträge beziehungsweise als unbelasteter Lebensraum fungieren sollen. Die Forscher empfehlen zudem eine vielfältige, dauerhafte Begrünung sowie die durchgängige Anlage von Gewässerrandstreifen, um die Biotopvernetzung zu verbessern. Zudem sollten die Randstreifen nicht auf Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung beschränkt werden.
Mit Blick auf die Verbesserung des Insektenschutzes in den Randstreifen verdeutlichte die Vorsitzende vom Bund der Deutschen Landjugend (BDL), Kathrin Muus, dass aus Sicht der Landwirte die Planbarkeit und die ökonomische Tragfähigkeit die wichtigsten Faktoren seien. Landwirte dürften nicht überfordert werden, sondern müssten "mitgedacht" werden. Nach Ansicht von Muus dürften sich die Landwirte vor allem durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen zur Ausweitung von Gewässerrandstreifen und den Insektenschutz motivieren lassen.
Der agrarpolitische Referent des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL), Sönke Beckmann, sprach sich für eine Modernisierung des Förderrechts aus. Notwendig sei die Abkehr vom reinen Nachteilsausgleich. Künftig müsse es möglich sein, auch mit der "Produktion" von Köcherfliegenlarven oder Rebhühnern Geld zu verdienen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssten abwägen können, ob sie Marktfrüchte oder öffentliche Güter produzieren wollten. AgE (04.08.2021)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl