Rheinland-Pfalz

Neues Tierseuchengesetz beschlossen

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Vor allem die Prävention soll gestärkt werden.
Rheinland-Pfalz bekommt ein neues Tierseuchengesetz. Die am Donnerstag (11.7.) vom Landtag einstimmig beschlossene Novelle löst das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ab und soll vor allem die Tierseuchenprävention stärken. So müssen Kreisverwaltungen künftig sicherstellen, dass Seuchenanzeigen auch außerhalb der Dienstzeit entgegengenommen werden können.

Zudem werden das Umweltministerium und die Landkreise verpflichtet, jederzeit einsatzbereite Tierseuchen-Krisenzentren vorzuhalten und dadurch eine schnelle Bekämpfung zu ermöglichen. Für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung, die bei der Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen anfallen, trägt das Land die Kosten. Umweltministerin Katrin Eder zeigte sich "überzeugt, dass wir uns mit dem neugefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen." Wie wichtig die Vorbereitung auf Tierseuchen sei, zeige aktuell die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese war zu Wochenbeginn erstmals in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. AgE (15.07.2024)
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