Löhne

NGG beendet Tarifverhandlungen mit der Fleischwirtschaft

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Die Tarifkommission der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat am vergangenen Freitag einstimmig entschieden, die Tarifverhandlungen mit der Fleischwirtschaft zu beenden. Gelöst ist der Streit mit der Arbeitgeberseite damit jedoch nicht; es drohen weitere Streiks in den Schlachtbetrieben. "Tönnies, Wiesenhof, Vion, Westfleisch und Co. wollen weiter machen wie bisher - mit Billiglöhnen und massivem Druck auf die Menschen, die in ihren Schlachthöfen und Wurstfabriken arbeiten", kritisierte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan. Die Verhandlungen seien vorbei, aber die Beschäftigten "noch wütender als zuvor".


Dem Gewerkschafter zufolge waren die mehr als 30 Aktionen und Streiks, die in den vergangenen Tagen durchgeführt wurden, ein Erfolg. "Die Leute haben gezeigt, was sie vom Billigangebot ihrer Arbeitgeber halten und sie werden es weiter tun; weitere Aktionen und Streiks in der Fleischbranche stehen schon im Kalender", kündigte Adjan an. Nach Vion und anderen Schlachtunternehmen waren heute Mitarbeiter von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und Weißenfels zu Protestaktionen aufgerufen. Die Beteiligung war laut Presseberichten jedoch schwach.
Der Entscheidung über die Beendigung der Verhandlungen waren laut NGG drei ergebnislose Tarifverhandlungen über einen bundesweiten Mindestlohn für die Fleischwirtschaft vorangegangen. "Die Arbeitgeber bieten einen Einstiegslohn von 10,75 Euro pro Stunde und einen indiskutablen 45-Monate-Marathon-Tarifvertrag. Das ist weit entfernt vom ernstgemeinten Versuch, endlich Schluss zu machen mit der Ausbeutung in der Fleischindustrie", erklärte Adjan. Die Verhandlungen könnten wieder aufgenommen werden, wenn die Arbeitgeber zur "Besinnung kommen und ordentlich was draufpacken."
Die NGG fordert einen Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel. Dieser soll nach einer kurzen Einarbeitungszeit auf 14 Euro steigen; der Lohn für Facharbeiter soll mindestens 17 Euro betragen. In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160 000 Beschäftigten der Branche geregelt werden. Die Tarifverträge sollen dann vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden und für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar gelten, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist. AgE (26.04.2021)
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