Rote Gebiete

Nordrhein-Westfalen bringt Binnendifferenzierung auf den Weg

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Weichen für eine stärkere Binnendifferenzierung der Roten Gebiete gestellt. Ministerpräsident Armin Laschet und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser unterzeichneten gestern eine Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung. "Mit der Anpassung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren klar abgegrenzte Feldblöcke, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden müssen", erläuterte Heinen-Esser.
Ausgangspunkt für die Binnendifferenzierung sind nach Angaben des Düsseldorfer Agrarressorts die zwischenzeitlich vorgelegten neuen Monitoringergebnisse zum chemischen Zustand der Grundwasserkörper. Dabei habe sich gezeigt, dass der Anteil der Roten Gebiete an der Landesfläche von knapp 42 % im Monitoringzyklus 2007 bis 2012 auf etwa 26 % im aktuellen Monitoringzyklus der Jahre 2013 bis 2018 zurückgegangen sei.
Auf dieser Basis sowie anhand von Modellierungen wurde den Ministeriumsangaben zufolge die Binnendifferenzierung durchgeführt und eine neue Gebietskulisse skizziert. Konkret seien Flächen identifiziert worden, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzen bestehe oder zu erwarten sei. Die Bewertung der Differenzierung erfolge auf Feldblockebene; dadurch würden etwa 90 % aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), auf der zusätzlicher Handlungsbedarf besteht, beziffert das Ministerium auf insgesamt rund 303 000 ha; das entspreche etwa 19,4 % der LF in Nordrhein-Westfalen und 36,6 % der bisherigen Kulisse der Roten Gebiete. Heinen-Esser zeigte sich zufrieden. Die Anforderungen an dern Grundwasserschutz würden "zielgenau" erfüllt, ohne die Landwirtschaft unverhältnismäßig zu belasten.
Ungewohnt großes Lob erhielt die Landesregierung aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand. Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeyer, sprach von einem "fachlich überzeugendem Vorgehen" und "Vorbildcharakter". Das in der neuen Landesdüngeverordnung vorgeschlagene Verfahren überzeuge durch "Transparenz und Fachlichkeit". Jetzt gebe es eine gute und auch von der Landwirtschaft akzeptierte Basis, um entschlossen die Nitratbelastung zu verringern.
Auch beim Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) wurde die Binnendifferenzierung begrüßt. Verbandspräsident Bernhard Conzen zollte der Ministerin Anerkennung für einen "mutigen Schritt". Es sei richtig, im Rahmen der Bewertung der Gebietskulisse die neuesten Messergebnisse mit einer Modellrechnung zu verbinden. Laut RLV wird durch die Binnendifferenzierung der Tatsache Rechnung getragen, dass Messstellenergebnisse allein keine ausreichende Aussagefähigkeit für den Zustand der Grundwasserkörper hätten. Bekanntlich seien die Nitratgehalte aufgrund der unterschiedlichen Versickerungs- und Verweilzeiten nicht ausschließlich auf das aktuelle Düngeverhalten der Landwirte zurückzuführen. AgE (26.03.2020)
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