Forstwirtschaft

Nordrhein-Westfalen stellt 28 Millionen Euro Sondermittel bereit

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Das Land Nordrhein-Westfalen stellt weitere Sondermittel in Höhe von 28 Mio Euro für den Wald und die Holzwirtschaft zur Verfügung. Das hat Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser gestern bei einem Treffen mit dem Waldbauernverband und dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen im Kottenforst bei Bonn angekündigt. "Mit den zusätzlichen Sondermitteln ergänzen wir die bestehende Förderung, um der Forst- und Holzwirtschaft in der aktuellen Extremsituation zielgerichtet zu helfen und die Waldzukunft nachhaltig zu gestalten", erklärte die Ressortchefin.
Die jetzt bereitgestellten Gelder sollen nach Angaben von Heinen-Esser bei der Überwindung der dramatischen Borkenkäferschäden und der Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen und zugleich zur Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder beitragen. Die Mittel sollten beispielsweise zur Waldbrandvorsorge oder bei der Beseitigung von Gefahrenbäumen zur Sicherung der öffentlichen Infrastrukturen genutzt werden. Weitere Maßnahmen seien die Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft in den Bereichen Digitalisierung und Holzbau sowie in der Aus- und Fortbildung, außerdem die Unterstützung der Wiederbewaldung der Schadflächen im Privat- und Kommunalwald.
Die möglichen Projekte und Hilfsangebote würden von ihrem Ressort kurzfristig mit den Partnern aus der Forst- und Holzwirtschaft beraten, sagte die Ministerin. Ziel sei es, die Mittel bereits in diesem Jahr für entsprechende Initiativen zur Verfügung zu stellen. Die zusätzlichen Sondermittel ergänzen laut Heinen-Esser die forstlichen Förderrichtlinien, über die in diesem Jahr rund 26 Mio Euro für die Unterstützung der Waldbauern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werde sie sich dafür einsetzen, dass sich die Verteilung der vom Bund zugesagten Mittel an den tatsächlichen Schäden orientiere.
Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, Dr. Philipp Frhr. Heereman, forderte weitere Anpassungen an der ergänzten Extremwetter-Richtlinie des Landes, damit die Waldhilfen auch in Gänze noch in diesem Jahr den geschädigten Wäldern zu Gute kommen. Insbesondere müsse über die Förderhöchstgrenze nachgedacht werden. Stürme, Dürre, Borkenkäfer, dazu die Corona-Auswirkungen auf den Holzmarkt und die Waldbrände im Frühjahr erforderten jetzt gemeinsames Handeln auf allen Ebenen, so Heereman. Wichtig sei es für die Waldbesitzenden, dass auch die angekündigten Konjunkturmittel des Bundes schnell in der Fläche ankommen. AgE (14.07.2020)
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