Weingesetz

Novelle soll Vermarktungsposition deutscher Winzer stärken

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Bessere Vermarktungschancen für die deutschen Winzer verspricht sich der Bund von der Novellierung der weinrechtlichen Vorschriften, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt in Form eines Referentenentwurfs vorgelegt hat. Demnach soll das deutsche Qualitätsweinsystem in Anlehnung an das romanische Modell stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Grundlage ist laut dem Agrarressort eine sogenannte Qualitätspyramide, angefangen bei "Deutschem Wein" bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz "je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität" folgen.
Im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes soll die maximal genehmigungsfähige Fläche, wie von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits zum Jahresanfang angekündigt, für Neuanpflanzungen auch weiterhin auf jährlich 0,3 Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche fortgeschrieben werden. Diese Begrenzung soll bis 2023 gelten und wird mit der Gefahr eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten begründet. Laut EU-Recht können die Mitgliedstaaten eine Ausweitung ihrer Rebflächen um bis zu 1 % jährlich erlauben.
Um zudem den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen, sollen EU-Fördergelder effektiver genutzt werden. Der Entwurf sieht ferner eine Aufstockung der bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) verfügbaren Gelder zur Unterstützung der Winzerinnen und Winzer vor. Sofern der Rechtssetzungsprozess ohne Verzögerungen verläuft, rechnet das Ministerium im Dezember mit der Inkraftsetzung des Änderungsgesetzes.
"Bessere Vermarktungschancen für unsere deutschen Winzer, mehr Klarheit und Orientierung für die Verbraucher: das wollen wir mit der Novelle des Weingesetzes erreichen", erklärte Klöckner anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs heute in Berlin. Nach ihrer Darstellung geht es dabei um mehr Wertschöpfung sowie den Ausbau der nationalen wie internationalen Marktanteile der deutschen Weine. Der Referentenentwurf sei ausgewogen und trage den unterschiedlichen Interessen Rechnung, betonte die Ministerin. Er beruhe auf einer weitgehenden Einigung mit den wesentlichen Verbänden. AgE (13.06.2020)
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