Neue Züchtungstechniken

OVID warnt vor französischem Alleingang im Gentechnikrecht

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Gravierende Auswirkungen auf Handel und Verarbeitung von Rapssaat durch die in Frankreich geplante Einstufung konventioneller Züchtungsmethoden als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) befürchtet der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID). Vor zwei Jahren habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) neuartige Pflanzenzüchtungstechniken der Genomeditierung wie die Genschere CRISPR/Cas pauschal und ohne wissenschaftliche Begründung als GVO eingestuft, erläuterte der Verband heute seine Sicht auf die Vorgeschichte des französischen Alleingangs. Darauf aufbauend habe im Februar 2020 das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich entschieden, dass aus bestimmten konventionellen und als sicher geltenden Zufallsmutagenese-Techniken gewonnene Organismen ebenfalls als GVO einzuordnen seien.
Diese Entscheidung weicht nach Einschätzung von OVID allerdings vom EuGH-Urteil ab, wonach die aus Zufallsmutagenese gewonnenen Produkte seit langem in der Praxis genutzt und deshalb als sicher gelten würden. Diese Technik müsste somit nicht als GVO geregelt werden, ist man bei OVID überzeugt.
"Mit dieser allein auf Frankreich bezogenen neuen Einordnung wären Anbau und Inverkehrbringen von seit Jahren bewährten Rapssorten dort praktisch unmöglich - mit gravierenden Auswirkungen auf den innereuropäischen Handel, die Rapsverarbeitung hierzulande und die gesamte Wertschöpfungskette", warnte OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld. Die Ölsaatenverarbeiter in Deutschland appellierten deshalb an die Bundesregierung, nationale Alleingänge bei der Bewertung von Pflanzenzüchtungsmethoden mit weitreichender gesamteuropäischer Auswirkung zu verhindern, um einen störungsfreien europäischen Binnenmarkt für Agrarrohstoffe und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. AgE (28.07.2020)
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