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Wie in den vergangenen Jahren sind die in der Europäischen Union angebotenen Lebensmittel nach wie vor weitgehend frei von Pflanzenschutzmittelrückständen; sofern Rückstände vorhanden sind, bewegen sich diese unterhalb der gesetzlich zulässigen Höchstwerte. Das geht dem jüngsten Jahresbericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dieser Thematik hervor, der heute in Parma vorgelegt wurde. Demnach lagen im Berichtsjahr 2019 von insgesamt 91 302 untersuchten Proben 96,1 % innerhalb der gesetzlich zulässigen Werte.
Laut EFSA befanden sich bei den 12 579 Proben, die im Rahmen des EU-koordinierten Kontrollprogramms (EUCP) analysiert wurden, sogar 98 % innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte. Im Rahmen des EUCP wurden dem Bericht zufolge Zufallsstichproben von zwölf Lebensmitteln analysiert. Darunter befanden sich unter anderem Kopfkohl, Kopfsalat, Pfirsiche, Äpfel, Erdbeeren, Tomaten sowie Weintrauben, Kuhmilch und Schweinefett.
Die Analyse habe ergeben, dass 6 674 EUCP-Proben - also 53 % - frei von quantifizierbaren Pflanzenschutzmittelrückständen gewesen seien, teilte die EFSA mit. Bei 5 664 beziehungsweise 45 % der Proben seien Rückstände von einem oder zwei Stoffen identifiziert worden; die zulässigen Grenzwerte seien aber nicht überschritten worden. Nur bei 241 EUCP-Proben beziehungsweise 2 % der Gesamtstichprobe hätten die aufgespürten Rückstände die zulässigen gesetzlichen Grenzwerte überschritten.
Wie die EFSA weiter berichtete, wurden im Rahmen des EUCP auch vergleichbare Warenkörbe überprüft. Dies werde jeweils in einem Dreijahres-Turnus durchgeführt. So sei es möglich, Auf- und Abwärtsbewegungen von Pflanzenschutzmittelrückständen für bestimmte Produkte zu ermitteln. Im Vergleich der Jahre 2016 und 2019 sei bei Pfirsichen der Anteil der Proben mit Überschreitungen der Höchstwerte von 1,9 % auf 1,5 % und bei Kopfsalat von 2,4 % auf 1,8 % gesunken. Verbesserungen gab es dem Bericht zufolge auch bei Äpfeln und bei Tomaten, und zwar von 2,7 % auf 2,1 % sowie von 2,6 % auf 1,7 %.
Ein Anstieg der Überschreitungsrate wurde nach Angaben der EFSA bei Erdbeeren festgestellt; hier erhöhte sich der Anteil von 1,8 % auf 3,3 %. Bei Kopfkohl legte der Anteil von 1,1 % auf 1,9 % zu, bei Weintrauben von 0,4 % auf 0,9% und bei Schweinefett von 0,1 % auf 0,3 %. Die EFSA hob hervor, dass man - wie bereits im Jahr 2016 - bei Kuhmilch keine Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt habe. AgE
(08.04.2021)