Herkunftskennzeichen Deutschla

Prüfung im QS-Audit möglich

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Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ermöglicht künftig die Überprüfung der neuen Herkunftskennzeichnung der „Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft“ (ZKHL) in ihrem regulären QS-Audit. QS-Systempartner könnten sich mit einem einfachen Klick für die Prüfung in der Datenbank des QS-Systems anmelden, teilte die Organisation am Mittwoch (21.8.) mit. Über die Rückverfolgbarkeit des QS-Systems sei es möglich, die für das Herkunftskennzeichen definierten Anforderungen entlang der gesamten Produktionsschritte transparent abzubilden und zu überprüfen.

"Damit stellen wir die erforderliche Transparenz für die Marktpartner her", erklärte QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. Der Aufwand werde für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten, indem die bewährten Strukturen des QS-Systems und möglichst viele Synergieeffekte genutzt würden.

QS ist nach eigenen Angaben als Prüfsystem bei der ZKHL registriert. Unternehmen aus dem QS-System, die mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung geschlossen hätten, müssten sich deshalb nur mit einem Häkchen in der QS-Datenbank für die Überprüfung anmelden. Die beauftragte Zertifizierungsstelle erhalte über die Datenbank die entsprechende Information und könne die korrekte Verwendung des Herkunftskennzeichens Deutschland anhand einer ZKHL-Zusatzcheckliste beim nächsten regulären QS-Audit direkt mit überprüfen.

Nachweislich lückenlose Herkunft

Auch für Unternehmen der vorgelagerten Produktionsstufen wie beispielsweise Landwirte oder Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe bietet QS eine entsprechende Lösung an. Damit soll ein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Produktes sichergestellt werden. Bei Schweinefleischprodukten wird laut QS die Herkunft der Tiere zurück bis in den Mastbetrieb dokumentiert.

Bei Geflügel prüft QS, dass die Standorte der Elterntierherde, der Brüterei und des Futtermittelunternehmens in Deutschland liegen. Rinderhaltende Betriebe brauchen keinen zusätzlichen Herkunftsnachweis, da diese Informationen in deren begleitenden Dokumenten hinterlegt sind.

Bei Obst Gemüse und Kartoffeln müssen sich laut QS lediglich die Unternehmen prüfen lassen, die auch die Ware mit dem Zeichen in den Handel bringen. Die ZKHL habe hier keine zusätzlichen Kontrollen von Zulieferern vorgesehen, da die Deklaration des Ursprungslandes sowohl auf dem Etikett als auch auf dem Lieferschein gesetzlich vorgeschrieben sei. AgE (22.08.2024)
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