EEG-Novelle

Raiffeisenverband warnt vor Ungleichbehandlung beim Industriestromprivileg

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Nachbesserungen an der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG 2021) hat jetzt erneut der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) gefordert. Ein Dorn im Auge ist DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp vor allem die drohende Ungleichbehandlung beim Industriestromprivileg. Aus seiner Sicht muss die vorgesehene schrittweise Absenkung der Stromkostenschwelle, ab der das Privileg greift, für alle Branchen gelten. "Die bisher geplanten Regelungen würden insbesondere die Milch-, Fleisch- und Futterwirtschaft belasten. Diese Auswahl ist willkürlich und damit ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot", beklagte Holzenkamp heute in Berlin.


Dies gelte umso mehr, weil die Bundesregierung mit dieser Änderung die Auswirkungen der geplanten Absenkung der EEG-Umlage unter anderem durch Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel abfedern wolle, führte der DRV-Präsident aus. Sinke nämlich die EEG-Umlage, dürften in der Folge auch der Strompreis und damit die Stromkostenintensität (SKI) sinken. Damit steige die Gefahr, dass Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb nicht mehr das Industriestromprivileg in Anspruch nehmen könnten, in eine wirtschaftliche Schieflage gerieten.
Die Novelle wird am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem EEG 2021 will die Bundesregierung unter anderem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Industriestromprivilegs für stromintensive Unternehmen modifizieren. Laut Kabinettsentwurf soll sich für die so genannten Liste-1-Unternehmen - auf der aus der Ernährungswirtschaft unter anderem Hersteller von Fruchtsäften oder Stärkeerzeugnissen zu finden sind - der SKI-Schwellenwert ab 2022 um jährlich 1 Prozentpunkt verringern. Weiterhin soll die EEG-Umlage für diese Unternehmen von derzeit 20 % auf 15 % begrenzt werden.
Hingegen soll es für die Liste-2-Unternehmen, zu denen die genossenschaftlichen Unternehmen der Milch-, Fleisch- und Futterwirtschaft zählen, bei dem bisherigen SKI-Schwellenwert von 20 % bleiben. Die Effekte der EEG-Umlagesenkung würden damit nur für bestimmte Branchen neutralisiert. AgE (29.10.2020)
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