Durchbruch bei Windkraft

Regierungskoalition einigt sich bei Mindestabstand auf Länderöffnungsklausel

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Im Streit um Abstandsregelungen bei der Windkraft hat sich die Große Koalition in Berlin nach monatelangem Tauziehen auf einen Kompromiss geeinigt: Künftig sollen die Bundesländer in Eigenregie Mindestabstände von neuen oder nachgerüsteten Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festlegen können. Ermöglichen soll dies eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch.
Laut der gestern zwischen den Bundestagsfraktionen von Union und SPD erzielten Einigung können die Länder künftig einen Mindestabstand von 1 000 m zur nächsten Siedlung in die jeweilige Bauordnung aufnehmen; eine Verpflichtung dazu soll aber nicht bestehen. Auch die zuvor strittige Frage, wie viele bewohnte Häuser eine Siedlung umfasst, soll nicht per Bundesgesetz, sondern auf Länderebene geregelt werden. Die schon jetzt in Bayern geltende, strengere 10-H-Regelung mit Mindestabständen zu bebauten Ortslagen wird mit dem Kompromiss der Großen Koalition nicht angetastet.
Außerdem verständigten sich die Regierungsparteien gestern darauf, dass der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Deckel für die Förderung von Solaranlagen „unverzüglich“ aufgehoben werden soll. Damit können Photovoltaik-(PV)-anlagen auch dann weiter gefördert werden, wenn der Zubau an installierter Solarstromleistung in Deutschland eine Höchstgrenze von 52 GW erreicht, was möglichweise im Sommer der Fall sein wird.
Noch vorige Woche hatte die Große Koalition im Bundestag einen Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung des „Solardeckels“ im Zuge der Verabschiedung des „Corona-EEG“ abgelehnt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss: "Wir haben mit der Einigung auf eine Länderöffnungsklausel bei den Windabstandsflächen eine ausgewogene Lösung gefunden. Und wir halten Wort bei der Abschaffung des PV-Deckels - der Deckel wird aufgehoben, bevor er ausgeschöpft ist."
Mit einer Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) will die Bundesregierung außerdem die EEG-Umlage absenken und die Einnahmeausfälle aus Steuermitteln kompensieren. Ein entsprechender Referentenentwurf sieht technische Änderungen der EEV vor, damit die Senkung der EEG-Umlage umgesetzt werden kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte diese Überlegung der Bundesregierung. Dabei müsse die Höhe der Senkung für die Verbraucher deutlich spürbar sein, fordert der Verband. AgE (19.05.2020)
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