Flutkatastrophe

Rentenbank und Bund starten weiteres Liquiditätsprogramm für Landwirte

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftliche Rentenbank weiten ihre Hilfen für die von der Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands betroffenen Landwirte nochmals aus. Das heute vorgestellte neue Programm "Liquiditätssicherung Unwetter" sieht Kredite für besonders in Mitleidenschaft gezogene landwirtschaftliche Betriebe in der günstigsten Preisklasse A zu einem effektiven Zinssatz von 0,01 % vor. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar.
Landwirte und Winzer können damit zu dem genannten Zinssatz auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau von Gebäuden finanzieren, die durch das Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden. Darüber hinaus bietet die Rentenbank in der teils sehr angespannten Liquiditätssituation allen betroffenen Betrieben weiter die Möglichkeit an, die Aussetzung der Tilgung für bestehende Förderdarlehen zu beantragen.
"Die Schäden durch das Unwetter sind verheerend. Von den Folgen der Flutkatastrophe sind auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe schwer getroffen. Hier galt und gilt es schnell und unbürokratisch zu helfen", betonte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Ihr zufolge stehen nicht nur wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel. Es gehe auch um die Perspektiven und die Sicherheit für die Betriebe. Wie Klöckner weiter erläuterte, soll das neue Programm das bereits im Juli vom Agrarressort mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf den Weg gebrachte erste Liquiditätshilfeprogramm ergänzen und erweitern.
Die Flutkatastrophe im Südwesten Deutschlands hat auch in der Landwirtschaft und dem dortigen Weinbau zu schwersten Schäden geführt. Nach ersten Schätzungen der Länder belaufen sie sich in Nordrhein-Westfalen auf 52 Mio Euro, in Rheinland-Pfalz sogar auf 220 Mio Euro. Besonders stark betroffen seien an der Ahr die Weinbaubetriebe mit 110 Mio Euro und Winzergenossenschaften mit rund 50 Mio Euro. Diese haben laut Bundeslandwirtschaftsministerium nicht nur Schäden an Gebäuden und Technik zu beklagen, sondern auch Spezialmaschinen für die Arbeit in Steillagen sowie in erheblichem Umfang Weinvorräte verloren. AgE (05.08.2021)
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