Niedersachsen

Rote Gebiete auf rund 31 Prozent der Agrarflächen reduziert

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In Niedersachsen wird die Kulisse der Roten Gebiete etwas kleiner ausfallen als bislang ausgewiesen. Gemäß der heute von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast in die Ressortabstimmung gegebenen neuen Landesverordnung sind es rund 31 %, statt bislang 39 % der landwirtschaftlichen Fläche (LF). Wie die Ministerin dazu erläuterte, erfolgte die Abgrenzung in einem dreistufigen Verfahren, dem in den ersten beiden Schritten insbesondere die wasserwirtschaftliche Bewertung und die Messwerte der Grundwassermessstellen zugrunde lagen. Aus Sicht Niedersachsens sei besonders die nunmehr im dritten Schritt vorgenommene Berücksichtigung der Emissionsdaten erfreulich. "Mit diesem Vorgehen können wir gezielter als bisher nitratsensible Gebiete ausweisen und noch besser als bei der vorherigen Ausweisung darlegen, warum auf diesen Flächen erhöhter Handlungsbedarf besteht", erklärte Otte-Kinast.


Die Berechnung der Emissionen berücksichtige auch den deutlich gesunkenen Mineraldüngereinsatz in Niedersachsen, erläuterte die Ressortchefin. Dies führe dazu, dass Grünland aufgrund seines niedrigen Auswaschungsrisikos nur noch in geringem Flächenumfang in den künftigen nitratsensiblen Gebieten verbleiben werde. Etwa 97 % der Flächen, die in den Roten Gebieten lägen, seien Ackerflächen.
Geplant ist laut der Landwirtschaftsministerin, die neu gefasste Landesverordnung samt Kartenwerk noch im Dezember dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. Vorbehaltlich der Zustimmung könne danach die Verbandsanhörung beginnen. "Eine Neufassung der Verordnung schafft eindeutige und verständliche Regelungen. Für mich ein guter Kompromiss, um die Anliegen der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Verbraucher zu berücksichtigen", so Otte-Kinast.
Zu der neuen Verordnung gehören 1 800 Detailkarten mit den Roten Gebieten. Der Entwurf regelt die künftige Abgrenzung dieser Gebiete und zusätzliche Maßnahmen, die dort einzuhalten sind. Die Novelle fußt auf der von Bund und Ländern im September verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung).
Das Landvolk Niedersachsen hatte im Vorfeld der Vorlage zwar begrüßt, dass die Schutzwirkung des Dauergrünlands endlich anerkannt werden solle. Zugleich aber kritisierte der Landesbauernverband, dass es bei der pauschalen Annahme einer hohen Nitratauswaschung vom Ackerland bleibe. Der Verband fordert, dass es im Sinne des Verursacherprinzips jedem Ackerbauern ermöglicht werden müsse, durch Bodenproben oder über Nährstoffbilanzen nachzuweisen, dass von seinem Hof keine Gefahr für zu hohe Nitrateinträge in das Grundwasser ausgehe. AgE (26.11.2020)
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