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Sechs Vorhaben auf Özdemirs Liste

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Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat eine Liste mit sechs Gesetzesvorhaben vorgelegt, deren Umsetzung noch vor der Wahl aus seiner Sicht angezeigt wäre. Die Neuregelungen seien aus vor allem aus EU-rechtlichen Gründen dringend geboten oder brächten für die Landwirte bürokratische Entlastungen mit sich, heißt es im Agrarressort. Es handele sich um Vorhaben, die auch eine künftige Regierung so umsetzen müsse oder über deren Zielsetzung auch in der Union Konsens herrsche.
Die Änderung des Agrarstatistikgesetzes dient nach Ministeriumsangaben der Entlastung von Betrieben. Damit sollen die ohnehin bei den Behörden vorliegenden Daten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) auch für statistische Erhebungen nutzbar gemacht und damit Doppelmeldungen der Betriebe beendet werden. Mit einem Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Rechtssicherheit für den gesamten Nutzhanfsektor schaffen. Neben bürokratischen Erleichterungen diene der Entwurf der Schaffung und Sicherung von Einkommensmöglichkeiten.
EUDR-Umsetzungsgesetz in Vorbereitung
Im Bundesjustizministerium liegt nach BMEL-Angaben ein bereits abgestimmter Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben vor. Damit soll eine seit Mai 2024 geltenden EU-Verordnung umgesetzt werden. Dies sei notwendig, um Erzeugern, Lebensmittelwirtschaft und Verwaltung Rechtssicherheit zu garantieren.
In der Mache ist ferner das Umsetzungsgesetz zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Je nach weiterem Fortgang auf EU-Ebene könne Deutschland in die Situation kommen, unmittelbar das nationale Durchführungsgesetz beschließen zu müssen, heißt es im Agrarressort. Ohne ein solches Gesetz wären die Länder allein für die Durchführung der gesamten EUDR zuständig. Die seien aber darauf nicht vorbereitet. In der Folge wäre dem BMEL zufolge insbesondere der Import von Kakao, Kaffee, Palmöl und Soja infrage gestellt.
EU-Vertragsverletzungsverfahren abwenden
Die vorgesehene Änderung des Tierarzneimittelgesetzes sieht unter anderem vor, die Pflicht zur Antibiotikadatenerfassung für Tierärzte bei der Behandlung von Hunden und Katzen vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2029 zu verschieben. Im Ergebnis bedeute das eine Entlastung von insgesamt 90 Mio. Euro bis 2029, erklärte das Ministerium. Schließlich gelte es mit dem Seefischereigesetz, geltendes europäisches Recht national umzusetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Laut BMEL müsste jede andere Bundesregierung zielgleiche Regelungen vorlegen. AgE (19.11.2024)
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