Agrarrat zur GAP-Reform

Status quo der produktionsgekoppelten Beihilfen könnte erhalten bleiben

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Die in der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) enthaltene Regelung zu produktionsgekoppelten Beihilfen könnte - zumindest wenn es nach den EU-Landwirtschaftsministern geht - auch in der kommenden Reform erhalten bleiben. Wie sich heute bei den Verhandlungen der Ressortchefs in Luxemburg abzeichnet, könnten sich sowohl die Befürworter dieses Instruments als auch die Skeptiker darauf einigen, sowohl den bisherigen Ansatz, die Kopplung von derzeit maximal 13 % an den gesamten Direktzahlungen je Mitgliedstaat als auch die speziell für die Kopplung von Eiweißpflanzen gewährten zusätzlichen 2 % beizubehalten.
Grünes Licht hierfür kam kurz vor der für morgen anvisierten Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur GAP unter anderem von den vier Viségrad-Staaten Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn sowie aus dem Baltikum und auch aus Rumänien und Bulgarien. Viele der genannten Delegationen hatten in der Vergangenheit noch wiederholt auf eine Ausweitung der Kopplungsbeihilfen gedrängt.
Allerdings macht sich Litauen dafür stark, die Liste der Produkte, die gekoppelt werden dürfen, auf die Schweinehaltung und die Imkerei auszuweiten. Auch Rumänien plädiert für die Möglichkeit, entsprechende Beihilfen für Schweinefleisch zahlen zu können. Das Balkanland begründet dies mit der aktuell angespannten Marktlage aufgrund der Corona-Krise sowie der Schwierigkeiten rund um die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Derweil betonte Dänemarks Agrarminister Mogens Jensen, dass die sogenannte "13+2‑Regelung" gerade noch zu akzeptieren sei. Als einziger Mitgliedstaat hat Deutschland seinen Landwirten in der gegenwärtigen Periode bisher keinerlei Kopplung gezahlt, nun aber im Rahmen der Ratspräsidentschaft eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen vorgeschlagen. Unterdessen zeichnet sich im Europaparlament in den Abstimmungen in dieser Woche ein Kompromiss von 10 % beziehungsweise 2 % ab. AgE (20.10.2020)
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