Tierschutz

Thüringen untersagt Tiertransporte in Drittländer

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Das Thüringer Sozialministerium hat mit sofortiger Wirkung Tiertransporte aus dem Freistaat in Drittländer untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung wurde lediglich die Schweiz. Zusätzlich sollen auch Langstreckentransporte zu Zielen innerhalb der europäischen Gemeinschaft bis auf weiteres nur bei Außentemperaturen von unter 30 °C abgefertigt werden. Die Regelungen gelten für alle landwirtschaftlichen Nutztiere.


Anlass für das Verbot waren nach Darstellung von Sozialministerin Heike Werner nicht zuletzt die wiederholten Berichte der EU-Kommission zu Schwierigkeiten bei Langzeittransporten von Tieren. Zudem fehle es an valide Informationen zu Versorgungsstationen und an Kontrollmöglichkeiten zu den Verhältnissen in den Empfangsbetrieben am Bestimmungsort. Darüber hinaus seien die Wartezeiten an den Grenzübergängen oft viel zu lang, was gerade in den heißen Sommermonaten unnötiges Leid nach sich ziehe. Das gelte es zu verhindern, so Werner.
Die Ministerin drängt deshalb darauf, Transporte von Nutztieren generell auf „das absolut notwendige Maߓ zu beschränken. Dafür bedarf es nach ihrer Auffassung EU-weit einheitlicher Regelungen. Eine Alternative könnte die Ausweitung der sogenannten Weideschlachtung direkt im Haltungsbetrieb sein, schlägt Werner vor. Durch eine Umstellung der Schlachtungsverfahren hätten die Tiere weniger Stress durch das Einfangen, Verladen und den Transport. Auch könnten längere Wege zum Schlachthof vermieden werden. So könne man erreichen, dass nicht mehr die Tiere, sondern das Fleisch transportiert wird - zum Wohl der lebenden Wesen, betonte die Linken-Politikerin.
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Thüringen begrüßten die Entscheidung des thüringischen Sozialministeriums. Sie konstatieren, dass damit nun fast alle Bundesländer einen vorläufigen Stopp verhängt hätten. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, sieht nun Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in der Pflicht, ein EU-weites Verbot dieser Transporte und die Überarbeitung der EU-Transportverordnung schnellstmöglich durchzusetzen.
Bereits in der vergangenen Woche hatten mehrere Bundesländer Tiertransporte in Drittländer eingeschränkt. Während Baden-Württemberg die Verbringung in weit entfernte Drittstaaten untersagte, verschärften Sachsen und Rheinland-Pfalz die Vorgaben. Die Transportunternehmen in Sachsen müssen nun die ordnungsgemäße Ausstattung und behördliche Zulassung von Versorgungsstationen nachweisen. AgE (04.08.2020)
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