Nationaler Strategieplan

Umweltminister fordern Mitsprache bei der Ausgestaltung

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Die Umweltminister des Bundes und der Länder pochen auf eine Beteiligung an der nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In einem heute vorgestellten Positionspapier erinnert eine Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz (UMK) an eine entsprechende Vorgabe im Brüsseler Verordnungsentwurf für die Nationalen Strategiepläne. Eine Einbeziehung der Umweltministerien der Länder und des Bundes in die Erarbeitung des nationalen GAP-Strategieplans sollte selbstverständlich sein, um die dort vorhandene Fachkompetenz effektiv zu nutzen, heißt es in dem Papier.
Darin macht die Arbeitsgruppe zugleich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Konditionalität, der Eco-Schemes, der Direktzahlungen sowie für eine Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, die weitgehend dem ebenfalls heute präsentierten Papier des Bundesumweltministeriums entsprechen. Ressortchefin Svenja Schulze warf den Agrarministerien vor, die Umsetzung der GAP unter sich ausmachen zu wollen. Eine Reaktion darauf seien die von der Umweltseite vorgelegten Papiere.
Die UMK-Arbeitsgruppe fordert bei der Konditionalität, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert werde, das über den derzeitigen Cross Compliance-Bestimmungen und Greening-Anforderungen liege. Die Konditionalität müsse künftig für alle Arten von Betrieben gelten und eine Reihe von konkreten Anforderungen umfassen. Genannt werden ein absolutes Grünlandumbruchverbot in Feuchtgebieten und auf Moorflächen ebenso wie ausreichend dimensionierte Gewässerrandstreifen ohne Pflanzenschutz- und Düngemittel sowie Fruchtfolgevorgaben.
Mit den Eco-Schemes bestehe die Chance, mehr Betriebe für freiwillige Umweltleistungen zu gewinnen und auch Umweltmaßnahmen in Intensivregionen zu ermöglichen, so die Arbeitsgruppe. Voraussetzungen dafür seien unter anderem ein Einzelflächenbezug als Grundvoraussetzung für eine höhere ökologische Wirksamkeit, die Möglichkeit der Mehrjährigkeit von Maßnahmen sowie die Vermeidung kontraproduktiver Auswirkungen durch Fehlanreize, etwa durch Nutzungsaufgabe von Extensivgrünland.
Bei der Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule verweist die UMK auf Wechselwirkungen mit der Ausgestaltung der Ersten Säule. Spezifische Umweltmaßnahmen - etwa für die Biodiversität und Investitionen - seien nur über die Zweite Säule möglich und müssten bedarfsgerecht finanziert werden. AgE (14.01.2021)
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