Anpassungsbeihilfe

Unterstützung für insgesamt rund 42 000 Betriebe

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Die Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe zur Abmilderung insbesondere hoher Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges wird in der kommenden Woche ausbezahlt. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf Anfrage mitteilte, kommen rund 42 000 Betriebe in den Genuss von jeweils maximal 15 000 Euro. Zur Auszahlung kommen laut SVLFG 134,9 Mio Euro. Der Rest der insgesamt zur Verfügung stehenden 180 Mio Euro soll bis zum Jahresende über die sogenannte Kleinbeihilfe ausgereicht werden.


Nach SVLFG-Angaben entfällt der Löwenanteil der Anpassungsbeihilfe mit knapp 58 Mio Euro auf die Sauenhaltung. Das entspricht rund 43 % der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Beihilfe erhalten rund 7 750 sauenhaltende Betriebe. Der durchschnittliche Betrag liegt bei knapp 7 500 Euro je Betrieb. An rund 19 000 Unternehmen mit Mastschweinehaltung werden insgesamt rund 13,4 Mio Euro ausgezahlt. Der Durchschnittsbetrag beläuft sich hier auf 705 Euro je Betrieb. Auf etwa 2 000 Betriebe mit Masthühnerhaltung entfallen insgesamt rund 12,7 Mio Euro beziehungsweise 6 359 Euro je Hof. Die insgesamt 985 Betriebe mit Mastputen bekommen im Schnitt 6 190 Euro.
Daneben profitieren Betriebe mit Freilandgemüseanbau von der Anpassungsbeihilfe. Für rund 2 200 Unternehmen mit Industriegemüse weist die SVLFG eine Summe von rund 10,7 Mio Euro aus. Im Durchschnitt sind das gut 4 800 Euro je Betrieb. An rund 2 740 Anbauer von Frischgemüse werden im Mittel knapp 2 800 Euro und damit insgesamt rund 7,7 Mio Euro ausgezahlt. Rund 4,7 Mio Euro entfallen auf etwa 3 500 Unternehmen mit Intensivgemüse, was einem Betrag von durchschnittlich 1 330 Euro entspricht.
Insgesamt 5,1 Mio Euro werden an gut 1 655 Betriebe mit Spargelanbau ausgezahlt. Sie erhalten im Schnitt gut 3 000 Euro. Auf 4,7 Mio Euro beläuft sich der Gesamtumfang der Mittel für den Baumobstbau. Rund 5 440 betroffene Betriebe bekommen im Schnitt etwa 860 Euro. Rund 4 880 Weinbaubetriebe werden mit insgesamt 3,7 Mio Euro oder durchschnittlich 760 Euro unterstützt. Den Beerenobstanbau betreffend sind es 3 265 Betriebe mit durchschnittlich 704 Euro und beim Hopfen gut 1 000 Betriebe mit rund 2 500 Euro im Mittel.
Während die Anpassungsbeihilfe ohne Antrag bewilligt und ausgezahlt wird, müssen für die Kleinbeihilfe Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Über die Details dazu will die BLE bis Mitte Oktober informieren. Die Kleinbeihilfe sollen von dem Energiepreisanstieg besonders betroffene Betriebe unterstützt werden, die 2021 keine Greening-Prämien erhalten haben. AgE (05.09.2022)
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