Brexit-Abkommen

Vereinbarung ist für Agrar- und Ernährungswirtschaft von hoher Bedeutung

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Erleichtert über das kurz vor Ende der Brexit-Übergangsperiode doch noch erzielte Handels-und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gezeigt. "Die Vereinbarung ist auch für den Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft von hoher Bedeutung, da im Falle eines 'No Deal' aus deutscher Sicht mit erheblichen Exportverlusten zu rechnen gewesen wäre - annähernd doppelt so hoch wie im Falle des jetzt geschlossenen Abkommens", erklärte die scheidende Agrarratspräsidentin in einer Stellungnahme. Das Ausbleiben einer Einigung hätte sich insbesondere auf die deutschen Erzeuger, die vor allem Getreide-, Fleisch- und Milchprodukte verarbeiteten, negativ ausgewirkt.


Klöckner wies darauf hin, dass das Vereinigte Königreich unter den Zielländern deutscher Agrarexporte den fünften Platz einnehme. Kern des Abkommens sei, dass auch künftig im Handel mit Großbritannien keine Zölle erhoben würden und keine Beschränkungen durch Quoten erfolgten. Nichtsdestoweniger bleibe beziehungsweise werde das Vereinigte Königreich auch mit dem neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ein Drittstaat; dies werde die Beziehungen zur EU in allen Bereichen "erheblich" verändern, so die Bundeslandwirtschaftsministerin.
Für den Handel bedeute das einen erheblichen Anstieg der administrativen Kosten, stellte Klöckner fest. Für Inspektionen, Grenzabfertigung und Transaktionskosten würden zusätzliche Kosten in Höhe von rund 10 % des Warenwerts erwartet. Zudem seien insbesondere zu Jahresbeginn aufgrund der neuen Kontrollen Verzögerungen und administrative Probleme an der Grenze möglich.
Die CDU-Politikerin gestand zu, dass die Brexit-Verhandlungen zwar "intensiv und unter hohem politischen Druck" verlaufen seien. Die insgesamt zur Verfügung stehende Zeit von einem Jahr im Vergleich zur Verhandlungsdauer anderer Handelsabkommen sei allerdings zu kurz ausgefallen.
Erfreut über die Einigung zeigten sich auch die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) sowie die EU-Dachverbände der Ernährungswirtschaft (FoodDrinkEurope) und des Nahrungsmittelhandels (CELCAA). In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten sie die zuständigen staatlichen Stellen auf, jetzt sicherzustellen, dass die neuen Regeln klar verständlich und umsetzbar seien. Des Weiteren pochen die Dachverbände darauf, die EU-Brexit-Anpassungsreserve in Höhe von 5 Mrd Euro rasch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Landwirte, Agrargenossenschaften und Händler bereitzustellen. AgE (30.12.2020)
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