Förderung Stallumbau

Verlängerte Antragsfrist nun in Kraft

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls tritt morgen die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen. Durch die Änderung könne die Förderung, mit der in der Sauenhaltung die Umsetzung der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorangebracht werden solle, nun auch noch 2022 abgerufen werden. Zuvor stand das im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets vereinbarte Fördervolumen von 300 Mio Euro nur bis Ende 2021 zur Verfügung.


Mit der Fristverlängerung will das Ministerium gewährleisten, dass sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst im kommenden Jahr erfolgt. "Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit", unterstrich Ressortchefin Julia Klöckner. Die Fristverlängerung sei ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollten.
Der Fördersatz im Programm beträgt laut Angaben des Ministeriums maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben. Außerdem sei das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500 000 Euro begrenzt. Förderfähig sei auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Wie das Agrarressort betont, darf das geförderte Bauvorhaben nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Außerdem sei es bis Ende 2022 abzuschließen. AgE (19.04.2021)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl