EU-Ökoverordnung

Verschiebung der Umsetzung wird begrüßt

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Auf die Verschiebung der neuen Ökoverordnung der Europäischen Union um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 hat es allseits positive Reaktionen gegeben. Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses des Europaparlaments, Norbert Lins, wertete diese als einzig gangbare Option, die den Mitgliedstaaten und Unternehmern genügend Zeit für einen erfolgreichen Übergang zum neuen und besseren System der ökologischen Produktion gebe. Die Verabschiedung der sekundären Gesetzgebung zu überstürzen, wenn die Landwirte mit der Bekämpfung der Corona-Auswirkungen beschäftigt seien, "würde mehr schaden als nützen".
Für den Agrarsprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, der zudem Berichterstatter für die Verordnung war, ist die Entscheidung "inhaltlich richtig und nachvollziehbar". Die neue Verordnung sei ungemein komplex und die notwendigen Detailregelungen zur Ausgestaltung der Öko-Basisverordnung seien recht umfangreich. Bereits ohne die seit März geltenden Covid-19-Maßnahmen sei das Zeitfenster eng bemessen.
Der Direktor der EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM), Eduardo Cuoco, sprach von einer "weisen Entscheidung". Damit könnten die Mitgliedstaaten die Arbeit an der Sekundärgesetzgebung ordnungsgemäß abschließen. Biobauern, Verarbeiter, Einzelhändler und Zertifizierer müssten genügend Zeit haben, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und die Qualität des Kontrollsystems für den biologischen Landbau aufrechtzuerhalten. Das Europaparlament müsse den Vorschlag unverzüglich in einem vereinfachten Verfahren annehmen.
Ähnlich äußerte sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) in Deutschland. Nur mit dem nun beschlossenen Zeitpuffer könnten die noch fehlenden Regeln für hunderttausende Biounternehmen in der EU und weltweit gut und gründlich ausgearbeitet werden, erklärte der BÖLW-Vorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein. Jetzt sei es wichtig, dass das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Kommission so schnell wie möglich auch formal zustimmten.
Der Anbauverband Bioland zeigte sich erleichtert. Die Verordnung sei zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte. Gerade in den Bereichen der Schweine- und Geflügelhaltung bestehe noch Orientierungsbedarf, betonte Verbandspräsident Jan Plagge. Mit der Verschiebung werde den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen könnten. AgE (08.09.2020)
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