Rechtsakt zu Antibiotika

Veto-Empfehlung im Europaparlament gescheitert

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Das vom Umweltausschuss eingebrachte Veto gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Antibiotikanutzung ist mit großer Mehrheit von den Europaabgeordneten abgelehnt worden. Insgesamt 450 Parlamentarier stimmten gestern Abend in Straßburg gegen die Zurückweisung des Kommissionspapiers, womit die neuen Regeln nun in Kraft treten können. Für das unter dem Berichterstatter, dem grünen Agrarsprecher Martin Häusling, erstellte Veto votierten 204 Abgeordnete. Mit dem Rechtsakt werden neue Kriterien für die Anwendung von Antibiotika in der Human- und der Veterinärmedizin festgelegt. Demnach dürfen Reserveantibiotika auch weiterhin bei der Behandlung von Tieren eingesetzt werden. Häusling hatte dagegen die Streichung der Zulassung bestimmter antibiotischer Wirkstoffe für die Tiermedizin eingefordert.


Die Europäische Plattform für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tierarzneimitteln (EPRUMA) begrüßte das Votum. Damit sei für Tierärzte der Zugang zu spezifischen lebensrettenden Behandlungen sowohl für Nutz- als auch Haustiere weiter sichergestellt. Das Parlament habe die Kriterien, um Antibiotika für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen zu reservieren, wie von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) empfohlen, als geeignet angesehen. Die Ablehnung des Entschließungsantrags habe gezeigt, dass die Abgeordneten die Bedeutung der Tiergesundheit und ihre Folgewirkungen auf die öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Nahrungsmittelversorgung und die Umwelt verstanden hätten.
EPRUMA betonte, dass ein ganzes Maßnahmenpaket in der Tiermedizin inzwischen zu einer eng kontrollierten Anwendung von Antibiotika führe. Dieses reiche von der Erfassung des Antibiotikaverbrauchs über Einschränkungen und Leitlinien zu deren Abgabe und Anwendung bis hin zum Resistenzmonitoring und der Erfassung von Resistenzdaten bei der Zulassung von Tierarzneimitteln. Diese Anstrengungen hätten in den letzten zehn Jahren europäisch und national zu einem deutlichen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes geführt. In Deutschland habe die Abnahme in diesem Zeitraum 60,7 % betragen. Durch das neue EU-Tierarzneimittelrechtrecht, in dem der delegierte Rechtsakt ein Teil sei, würden diese Bestrebungen intensiviert und harmonisiert.
Auch die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler begrüßte die Ablehnung des Vetos. "Anstatt auf Verbote müssen wir uns auf Lösungen konzentrieren", sagte Mortler. Selbstverständlich gelte es, Reserveantibiotika so sparsam wie möglich einzusetzen. Zum Schutz von Mensch und Tier müsse es aber in Ausnahmefällen klar definierte Umstände geben, unter denen solche Antibiotika angewandt werden dürften. Schließlich sei es notwendig die Heim- und Nutztiere im Krankheitsfall auch in Zukunft effektiv zu behandeln. AgE (17.09.2021)
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