Pflanzenschutz

Vorschriften für fungizide Getreidebeizen gelockert

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat drei Anwendungsbestimmungen für fungizide Getreidebeizen im laufenden Jahr ausgesetzt. Wie die Behörde heute in Berlin im Einzelnen erklärte, dürfen bis Ende 2021 auch nicht zertifizierte und vom Julius Kühn-Institut (JKI) gelisteten Anlagen Saatgut beizen. Die Beizung von Getreidesaatgut erfolge nämlich häufig in kleinen Betrieben, für die eine Zertifizierung zum Nachweis eines vorgegebenen Standards für die Beizqualität mit entsprechender Listung eine betriebswirtschaftliche Herausforderung darstelle. Nur ein kleiner Teil dieser Betriebe sei bislang entsprechend der Anwendungsbestimmung NT699x beim JKI gelistet.


Die Zeit bis Ende 2021 soll dem Bundesamt zufolge genutzt werden, um die Situation bei der Zertifizierung der Beizstellen deutlich zu verbessern. Da die Anwendungsbestimmungen NT715-x zur Beizqualität des Saatguts an eine Zertifizierung gekoppelt sind, finden diese ebenfalls bis zum Jahresende keine Anwendung.
Außerdem setzte das BVL für das laufende Jahr die Anwendungsbestimmung NH681 aus, die für die Aussaat von mit Fungiziden behandeltem Getreidesaatgut eine maximal zulässige Windgeschwindigkeit von 5 m/s bei einer Bezugshöhe von 2 m vorschreibt. Als Begründung hierfür werden offene rechtliche Fragen genannt.
Allerdings empfehlen die Berliner Fachleute, die Bestimmung dennoch weiter einzuhalten, weil höhere Windgeschwindigkeiten zu erhöhten Beizstaubausträgen aus den bewirtschafteten Flächen führen könnten und deshalb im Sinne einer guten fachlichen Praxis vermieden werden sollten. Ein entsprechendes Informationssystem zur Agrarmeteorologischen Beratung für die Länder (ISABEL) werde der Deutsche Wetterdienst (DWD) noch vor der diesjährigen Aussaat freischalten. AgE (17.02.2021)
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