Schadenersatzverfahren

Waldbesitzer in NRW über Streiterklärung des Ministeriums empört

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Die Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen sind empört. Grund ist die Mitteilung des dortigen Landwirtschaftsministeriums, im anhängigen Schadenersatzverfahren zwischen der Sägeindustrie und dem Land rund 800 Waldbesitzern, darunter auch Kommunen und Waldgenossenschaften, den Streit zu erklären. Damit will sich das Agrarressort die Möglichkeit eines Regressanspruchs offen lassen. Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, Dr. Philipp Frhr. Heereman, sprach von einem "Schlag ins Gesicht" gegen die Waldbesitzer und die ehrenamtlich geführten Zusammenschlüsse, die stets auf die Empfehlungen der staatlichen Förster vertraut hätten.
Die Streitverkündung zerstöre das Vertrauen, das gerade in Krisenzeiten so dringend gebraucht werde, so Heereman heute in Düsseldorf. Der Waldbauernverband fordere daher die sofortige Rücknahme des Kabinettsbeschlusses bis zum 13. Dezember. Der Verbandsvorsitzende betonte, den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen sei stets versichert worden, dass die landesgesetzlich vorgegebene, gemeinsame Rundholzvermarktung rechtskonform sei. Zudem sei dieser Vertriebsweg von der Landesforstverwaltung stets nicht nur beworben, sondern auch dringend empfohlen worden.
"Mögliche Schadenersatzforderungen der klagenden Sägewerke hat daher allein das Land Nordrhein-Westfalen zu tragen", unterstrich der Verbandspräsident. Er legte aus Protest gegen die Entscheidung des Ministeriums das Amt des Vorsitzenden des Forstausschusses bei der obersten Forstbehörde Nordrhein-Westfalen nieder.
In dem betreffenden Rechtsstreit klagen 32 Sägeunternehmen gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz, weil dieses über Jahre hinweg die Holzpreise in die Höhe getrieben habe. Gefordert werden insgesamt 187 Mio Euro. Sollten die Sägewerke vor Gericht Recht bekommen, stehe das Land selbstverständlich in der Hauptverantwortung, so Rainer Joosten, Referatsleiter für Forstpolitik im Landwirtschaftsministerium gegenüber der "Rheinischen Post". Aber man dürfe nicht auf die Möglichkeit verzichten, zumindest einen Teil des Geldes von beteiligten Waldeigentümern wieder hereinzuholen, denn das schreibe die Haushaltsordnung vor. AgE/ri (09.12.2022)
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