Flutschäden

Weinbauverband beziffert Schäden auf bis zu 150 Millionen Euro

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Nach ersten Schätzungen des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) belaufen sich die Schäden nach der Flutkatastrophe an der Ahr im Weinbau auf mindestens 100 Mio Euro bis 150 Mio Euro. Aktuell sei das komplette Ausmaß der Schäden aber noch nicht genau abschätzbar, erklärte DWV-Präsident Klaus Schneider heute bei der Mitgliederversammlung in Stuttgart zur Lage in den Überschwemmungsgebieten. Nach seinen Ausführungen ist an der Ahr mit einem Komplettverlust des Jahrgangs 2020 zu rechnen sowie mit Teilverlusten der Jahrgänge 2019 und 2018, die zu 50 % beziehungsweise 20 % vernichtet worden sind. Nach Einbeziehung der Schäden an den Gebäuden geht der Verbandspräsident von einer höheren Gesamtsumme aus. Die menschliche Betroffenheit werde bleiben, betonte Schneider. Im Ahrtal seien 65 der dort ansässigen 68 Betriebe betroffen.
Als "beeindruckend" skizzierte der DWV-Präsident die gelebte Solidarität und Hilfsbereitschaft innerhalb der Branche sowie die zahlreichen Spendenaktionen. Als "wichtigste aktuelle Aufgabe" stehe nun die Sicherung der diesjährigen Lese, Verarbeitung und Weinbereitung an. Schneider forderte in den Zusammenhang die Politik auf, bezeichnungsrechtliche Vorgaben, Förderauflagen und Dokumentationspflichten pragmatisch entgegenzutreten. Zudem sprach er sich für die Bildung eines Krisenstabs der politisch Verantwortlichen für den Weinbauaus. Der DWV werde weiterhin als Multiplikator für Hilfsangebote fungieren.
Im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 forderte Schneider für den Weinbau praxisnahe Eco-Schemes mit einer attraktiven Förderhöhe, so dass Vorgewende, Eh-da-Flächen und Brachen als Blühfläche förderfähig seien. Die Anlage, der Erhalt und die Pflege weiterer Begrünungsmaßnahmen sollten in der Zweiten Säule verankert werden. Zum Green Deal der EU-Kommission stellte der DWV-Präsident fest, dass der Berufsstand daran interessiert sei, die damit verbundenen Ziele zu erreichen und sich den Herausforderungen zu stellen. Jedoch fehle es an praktischen Handlungsoptionen im Weinberg, um etwa bis 2030 insgesamt 25 % der Rebflächen auf eine ökologische Bewirtschaftung umzustellen.
Begrüßt wurden von Schneider die weinspezifischen Regelungen in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO), konkret die Verlängerung des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen. Hierfür habe sich der DWV mit Nachdruck eingesetzt, erklärte der Verbandspräsident. Als Herausforderungen für die Weinbaubetriebe nannte er die Umsetzung des Insektenschutzpakts, der nationalen Weinrechtsreform sowie die Veränderungen auf dem Weinmarkt aufgrund der Pandemie und des Brexit. Erfreulich sei die Aussetzung der US-Strafzölle. AgE (21.08.2021)
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