Afrikanische Schweinepest
Weitere Ausbreitung verhindern
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Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und der WLV geben Tipps.
Nach den jüngsten Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen mahnen das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) zur Vorsicht. Das Agrarressort verwies auf die mit der Ferienzeit zunehmenden Reiseaktivitäten. Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, sollten Reisende weder unverpacktes frisches Schweinefleisch noch unverpackte Schweinefleischerzeugnisse wie Wurst oder Schinken aus ASP-betroffenen Regionen mitnehmen. Zudem sollten sie an eine gründliche Reinigung und Desinfektion denken, insbesondere Jagdreisende.
An die landwirtschaftlichen Betriebe appellierte das Ministerium, die strikten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehörten die schwarzwildsichere Umzäunung der Betriebe, die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu Ställen und Futterlagern. Das Biosicherheitskonzept und ein entsprechender Leitfaden seien auf der Internetseite tierseucheninfo.niedersachsen.de unter der Rubrik "Tierseuchenbekämpfung" zu finden.
Schutz der Hausschweine prioritär
Für WLV-Präsident Hubertus Beringmeier hat die Biosicherheit auf den Betrieben jetzt oberste Priorität. Da eine Impfung bisher nicht verfügbar sei und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein werde, gelte für die Schweinehalter der Schutz der Tiere als wichtigste Maßnahme. "Die Umzäunung der Ställe und umfangreiche Hygienemaßnahmen in den Ställen und auf den Höfen sind präventive Maßnahmen zum Schutz unserer Tiere, die die Betriebe schon heute verantwortungsvoll umsetzen. Bei allen Bemühungen haben wir die Gesundheit unserer Tiere besonders im Blick", so Beringmeier. Auch auf Landes- und Kreisebene seien geeignete Strukturen und Konzepte vorhanden, die eine effektive Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ermöglichten.
Von besonderer Bedeutung ist laut Beringmeier auch die Arbeit der Jägerschaft. Eine sachgemäße Bejagung des Schwarzwilds durch revierübergreifende Jagden und Drückjagden verhindere die weitere ASP-Ausbreitung. In besonderer Verantwortung sieht der WLV-Präsident die Handelspartner in der Lebensmittelkette. Der Lebensmitteleinzelhandel müsse sicherstellen, dass die Vermarktung von Schweinefleisch auch im Fall eines ASP-Ausbruchs gewährleistet werde. Die Verbraucher können Beringmeier zufolge ebenfalls zur ASP-Bekämpfung beitragen, indem sie beim Kauf von Fleischwaren ausschließlich auf kontrollierte und zertifizierte Produkte zurückgreifen. Zur Information hat der Verband die Sonderseite www.wlv.de/asp eingerichtet.
Anzeigeverfahren in Brandenburg bleibt
Unterdessen hat das Landwirtschaftsministerium in Brandenburg entschieden, dass die seit 2020 geltende Regelung zum Fang von Wildschweinen in ASP-Regionen fortgeführt wird. Um den bürokratischen Aufwand für die Jäger und Kreisbehörden möglichst gering zu halten, muss der Betrieb von Schwarzwildfängen weiterhin lediglich bei der obersten Jagdbehörde angezeigt werden. Eine Genehmigung ist nicht notwendig. Dies gilt vorerst bis zum 31. März 2026. AgE
(18.07.2024)