Glyphosat

Zulassung wird um zehn Jahre verlängert

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Eine Wiederzulassung des umstrittenen Herbizidwirkstoffs Glyphosat steht nichts mehr im Wege. Zwar hat es erneut keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Zulassungsverlängerung gegeben, jedoch auch nicht für eine Ablehnung. Die Europäische Kommission wird nun ihren eigenen Vorschlag umsetzen und eine Verlängerung der Zulassung beschließen. Die aktuell gültige Genehmigung läuft am 15. Dezember aus. Zuvor hatte bereits ein Sprecher der Bayer AG erklärt, die EU-Kommission habe heute bestätigt, dass sie Glyphosat für die Verwendung in der EU für weitere zehn Jahre genehmigen werde. „Diese erneute Genehmigung ermöglicht es uns, Landwirten in der gesamten Europäischen Union weiterhin eine wichtige Technologie für die integrierte Unkrautbekämpfung zur Verfügung stellen zu können“, so der Unternehmenssprecher.
Deutschland enthält sich erneut

Dem Vernehmen nach hat sich Deutschland auch im Berufungsausschuss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) der Stimme enthalten. Aufgrund der Intervention der FDP, die sich anders als die Grünen für eine Verlängerung ausgesprochen haben, hatte sich Deutschland schon in der ersten Runde im SCoPAFF Mitte Oktober nicht positioniert. Unterdessen hieß es aus Brüsseler Kreisen, dass Italien seine Position gewechselt habe. Während der Vertreter Roms im Oktober noch für eine Verlängerung votiert hatte, soll er sich nun enthalten haben.
Erneut hat aber die einfache Mehrheit der EU-Länder für den Vorschlag votiert. Dagegen stimmten lediglich Österreich, Kroatien und Luxemburg, während sich neben Deutschland und Italien auch Belgien, Bulgarien, Frankreich, Malta und die Niederlande enthielten. Bekanntlich bedarf es zur Billigung des Kommissionsvorschlages einer qualifizierten Mehrheit von 55 % der Mitgliedstaaten. Diese müssen zugleich aber 65 % der EU-Bevölkerung abdecken.
Keine grundsätzlichen Bedenken der EFSA

Die für Glyphosat federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Juli aus wissenschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Zulassung vorgebracht. Bei der Risikobewertung der Auswirkungen von Glyphosat "auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt", so die Behörde im Sommer. In das Ergebnis war auch die Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Vorjahr eingeflossen. Diese hatte festgestellt, dass die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllt sind.
Nicht alle Fragen geklärt

Die EFSA wies - wie allerdings in der Regel auch bei anderen Pflanzenschutzmitteln üblich - auf Datenlücken hin. Nicht alle Fragen hätten abschließend geklärt werden können. Hierzu gehörten Aspekte des ernährungsbedingten Risikos für die Verbraucher sowie die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Gleiches gelte für das Thema Biodiversität. AgE/kl (17.11.2023)
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