Pflanzenschutzmittel: Bayer Garten 3 Stunden Bio-Unkrautfrei AF

Zulassungsnummer:

004646-61

Zulassungsanfang:

01.09.2009

Zulassungsende:

31.12.2017 / Vertriebserweiterung zurückgezogen - Aufbrauchfrist: 28.08.2019

Vertriebsfirmen:

Bayer CropScience, Neudorff

Wirkstoffe:

33g/l Pelargonsäure (36.7g/l Ammonium-Salz)

Kultur(en)Schaderreger
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende28.02.2018
Anwendungsnr.004646-61/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungs­technik
AufwandmengenUnkräuter bis 10 cm Höhe 0.1 l/m²
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
unverdünnt
Mittelaufwand bei weiteren Behandlungszeitpunkten (in 3-wöchigem Abstand) wie beim Zeitpunkt 1
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

NW466, SB001, SB010, SS120, SS2202, NB6641, NN000

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Bayer Garten 3 Stunden Bio-Unkrautfrei AF

Zulassungsnummer:004646-61
Zulassungsanfang:01.09.2009
Zulassungsende:31.12.2017 / Vertriebserweiterung zurückgezogen - Aufbrauchfrist: 28.08.2019
Vertriebsfirmen:Bayer CropScience, Neudorff
Wirkstoffe:33g/l Pelargonsäure (36.7g/l Ammonium-Salz)
Kennzeichen:NW466, SB001, SB010, SS120, SS2202, NB6641, NN000
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige UnkräuterUnkräuter bis 10 cm Höhe 0,1 l/m²
Zulassungs­ende28.02.2018
Anwendungsnr.004646-61/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungs­technik
AufwandmengenUnkräuter bis 10 cm Höhe 0.1 l/m²
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
unverdünnt
Mittelaufwand bei weiteren Behandlungszeitpunkten (in 3-wöchigem Abstand) wie beim Zeitpunkt 1
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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