Pflanzenschutzmittel: Picona

Zulassungsnummer:

005017-00

Zulassungsanfang:

04.08.2005

Zulassungsende:

30.06.2025

Vertriebsfirmen:

BASF

Wirkstoffe:

320g/l Pendimethalin, 16g/l Picolinafen

Kultur(en)Schaderreger
Einkorn, Emmer (§18)Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Emmer: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Einkorn: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gräser (§18)Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/02-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Erste Laubblätter entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gräser: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wintergerste, Triticale, Winterweichweizen, WinterroggenGemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Triticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Winterhartweizen (§18)Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/02-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

RA007, SP001, NT145, NT146, NT170, NW468, SF275-VEAC, SS110-1, SS206, SS2101, SS610, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WH952, WMH12, WMH3, NB6641, NN130, NN160, NN165

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Pendimethalin|Picolinafen

Mit dem Wirkstoff:

Pendimethalin
Picolinafen

Für den Schaderreger:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Gemeiner Windhalm

Anwendungshinweis: (BASF)Picona® ist ein Getreideherbizid zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern im Herbst.
Picona® hat eine sehr gute Wirkung gegen dikotyle Unkräuter und eine beachtliche Zusatzwirkung gegen Ungräser.
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348568449), 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348589710), 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348944625)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Picona

Zulassungsnummer:005017-00
Zulassungsanfang:04.08.2005
Zulassungsende:30.06.2025
Vertriebsfirmen:BASF
Wirkstoffe:320g/l Pendimethalin, 16g/l Picolinafen
Kennzeichen:RA007, SP001, NT145, NT146, NT170, NW468, SF275-VEAC, SS110-1, SS206, SS2101, SS610, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WH952, WMH12, WMH3, NB6641, NN130, NN160, NN165
GHS-Angaben:GHS08, EUH 208-0021, EUH 208-0098, EUH 401, H361d, H400, H410, P101, P102, P280, P308+P310, P391, P405, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Einkorn, Emmer (§18)Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Emmer: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Einkorn: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Gräser (§18)Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/02-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Erste Laubblätter entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gräser: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wintergerste, Triticale, Winterweichweizen, WinterroggenGemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Triticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Winterhartweizen (§18)Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.06.2025
Anwendungsnr.005017-00/02-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90 % 5
Anwendungs­bestimmungenNT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
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Anwendungshinweis: (BASF)Picona® ist ein Getreideherbizid zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern im Herbst.
Picona® hat eine sehr gute Wirkung gegen dikotyle Unkräuter und eine beachtliche Zusatzwirkung gegen Ungräser.
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348568449), 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348589710), 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348944625)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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