Pflanzenschutzmittel: Polytanol

Zulassungsnummer:

005278-00

Zulassungsanfang:

05.07.2004

Zulassungsende:

01.12.2020 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 01.06.2022

Vertriebsfirmen:

Chemische Fabrik Wülfel

Wirkstoffe:

180g/kg Calciumphosphid

Kultur(en)Schaderreger
AckerbaukulturenMaulwurf, Schermaus
Zulassungs­ende31.03.2021
Anwendungsnr.005278-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 8 g je 8-10 m Ganglänge
Weitere Erläuterungenverdeckt
mit Legeflinte oder Auslegegerät
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW702: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

SP001, NW469, NH963, NT670, NT864-1, NW262, NW264, SB001, SB110, SB195, SF500, SF501, SF502, SF503, SF504, SF505, SF506, SF507, SF508, SS1201, SS2203, VH297, VH298, NB663

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit dem Wirkstoff:

Calciumphosphid

Für den Schaderreger:

Maulwurf
Schermaus

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Polytanol

Zulassungsnummer:005278-00
Zulassungsanfang:05.07.2004
Zulassungsende:01.12.2020 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 01.06.2022
Vertriebsfirmen:Chemische Fabrik Wülfel
Wirkstoffe:180g/kg Calciumphosphid
Kennzeichen:SP001, NW469, NH963, NT670, NT864-1, NW262, NW264, SB001, SB110, SB195, SF500, SF501, SF502, SF503, SF504, SF505, SF506, SF507, SF508, SS1201, SS2203, VH297, VH298, NB663
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
AckerbaukulturenMaulwurf, Schermaus 8 g je 8-10 m Ganglänge
Zulassungs­ende31.03.2021
Anwendungsnr.005278-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 8 g je 8-10 m Ganglänge
Weitere Erläuterungenverdeckt
mit Legeflinte oder Auslegegerät
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW702: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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