Pflanzenschutzmittel: Etisso Mäuse-frei Power-Sticks

Zulassungsnummer:

005388-60

Zulassungsanfang:

27.04.2004

Zulassungsende:

30.09.2018 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.03.2020

Vertriebsfirmen:

Frunol Delicia

Wirkstoffe:

8g/kg Zinkphosphid

Kultur(en)Schaderreger
AckerbaukulturenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
AckerbaukulturenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ForstpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ForstpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungengezielte Ausbringung auf von den Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand
Köderverfahren
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNS648: Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
NT649: Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren.
NT662: Anwendung nur auf Wiederaufforstungsflächen nach Sturmwürfen, Schneebruch und Waldbrandereignissen, auf Erstaufforstungs- und Umwandlungsflächen sowie auf Kahlschlags- und Naturverjüngungsflächen.
NT666: Außerhalb von Köderstationen nicht in Häufchen auslegen.
AuflagenNT647: Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ForstpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-017
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-006
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-016
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Hopfen (§18)Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/02-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenbis keine Annahme mehr erfolgt
in geeigneten Köderstationen
von Giftködern
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Hopfen (§18)Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Köder bei stärkerem Befall nachlegen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-011
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-010
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-018
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-019
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Vorratsgüter (§18)Hausmaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/01-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
bis keine Annahme mehr erfolgt
unter Planen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenbei Lagerung im Freiland unter gasdichten Planen und Folien, Vorratsgüter: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Vorratsgüter (§18)Hausmaus
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenRäume, Vorratsgüter: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WeinbauRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-013
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Keltertrauben)
Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.KeltertraubenDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Tafeltrauben)
WeinbauRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-012
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Keltertrauben)
Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.KeltertraubenDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Tafeltrauben)
Wiesen, WeidenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-009
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wiesen, WeidenErdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-015
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-020
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-021
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-014
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, NW466, NW704, NH950, NT658, NT660, NT671, NW262, NW264, SB001, SB110, NB663

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Zinkphosphid

Für den Schaderreger:

Erdmaus
Feldmaus
Hausmaus
Rötelmaus

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Etisso Mäuse-frei Power-Sticks

Zulassungsnummer:005388-60
Zulassungsanfang:27.04.2004
Zulassungsende:30.09.2018 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.03.2020
Vertriebsfirmen:Frunol Delicia
Wirkstoffe:8g/kg Zinkphosphid
Kennzeichen:SP001, NW466, NW704, NH950, NT658, NT660, NT671, NW262, NW264, SB001, SB110, NB663
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
AckerbaukulturenErdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
AckerbaukulturenErdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ForstpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ForstpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 kg/ha
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 kg/ha
Weitere Erläuterungengezielte Ausbringung auf von den Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand
Köderverfahren
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNS648: Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
NT649: Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren.
NT662: Anwendung nur auf Wiederaufforstungsflächen nach Sturmwürfen, Schneebruch und Waldbrandereignissen, auf Erstaufforstungs- und Umwandlungsflächen sowie auf Kahlschlags- und Naturverjüngungsflächen.
NT666: Außerhalb von Köderstationen nicht in Häufchen auslegen.
AuflagenNT647: Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ForstpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Forstpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-017
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-006
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GemüsekulturenErdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-016
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Hopfen (§18)Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/02-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenbis keine Annahme mehr erfolgt
in geeigneten Köderstationen
von Giftködern
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Hopfen (§18)Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Köder bei stärkerem Befall nachlegen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-011
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-010
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-018
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-019
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Vorratsgüter (§18)Hausmaus
ähnliche Produkte
100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/01-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
bis keine Annahme mehr erfolgt
unter Planen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenbei Lagerung im Freiland unter gasdichten Planen und Folien, Vorratsgüter: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Vorratsgüter (§18)Hausmaus
ähnliche Produkte
100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenRäume, Vorratsgüter: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WeinbauRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-013
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Keltertrauben)
Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.KeltertraubenDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Tafeltrauben)
WeinbauRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-012
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Keltertrauben)
Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.KeltertraubenDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Tafeltrauben)
Wiesen, WeidenErdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-009
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wiesen, WeidenErdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wiesen, Weiden: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-015
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-020
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 100 g pro Köderstelle
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-021
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 100 g pro Köderstelle
Weitere Erläuterungenin geeigneten Köderstationen
von Giftködern
bis keine Annahme mehr erfolgt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenRötelmaus, Erdmaus, Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zulassungs­ende30.09.2018
Anwendungsnr.005388-60/00-014
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 5 Stück pro Loch
Weitere Erläuterungenvon Giftködern
verdeckt
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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