Pflanzenschutzmittel: Finalsan Plus

Zulassungsnummer:

006193-61

Zulassungsanfang:

28.01.2009

Zulassungsende:

31.12.2024

Vertriebsfirmen:

Neudorff, Progema GmbH

Wirkstoffe:

30g/l Maleinsäurehydrazid (40.17g/l Kalium-Salz), 186.7g/l Pelargonsäure

Kultur(en)Schaderreger
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006193-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach Vegetationsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 167 l/ha
Wasser: mind. 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, EB001-2, NW470, EB001-2, NW263, SB001, SB010, SB110, SF189, SS110, SS120, SS220, ST128, VH607, WH952, WMH0, NB6641, NN000

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätterpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Finalsan Plus

Zulassungsnummer:006193-61
Zulassungsanfang:28.01.2009
Zulassungsende:31.12.2024
Vertriebsfirmen:Neudorff, Progema GmbH
Wirkstoffe:30g/l Maleinsäurehydrazid (40.17g/l Kalium-Salz), 186.7g/l Pelargonsäure
Kennzeichen:SP001, EB001-2, NW470, EB001-2, NW263, SB001, SB010, SB110, SF189, SS110, SS120, SS220, ST128, VH607, WH952, WMH0, NB6641, NN000
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 167 l/ha; Wasser: mind, 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006193-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach Vegetationsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 167 l/ha
Wasser: mind. 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Sicherheits-
datenblätter
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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