Pflanzenschutzmittel: Solofol

Zulassungsnummer:

008370-00

Zulassungsanfang:

14.02.2019

Zulassungsende:

31.07.2024

Vertriebsfirmen:

Adama, Belchim

Wirkstoffe:

800g/kg Folpet

Kultur(en)Schaderreger
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 70 Tage (Tafeltrauben)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende des Traubenschlusses
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage (Keltertrauben)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
AufwandmengenBasisaufwand: 0.4 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0.8 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungenmit Luftfahrzeug
Abstands­auflagenNW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m
NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 50m
Anwendungs­bestimmungenSF700-05: Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung mittels Luftfahrzeugen zu angrenzenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten und zu unbeteiligten Dritten, die z.B. benachbarte Wege nutzen, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.
NZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 70 Tage (Tafeltrauben)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende des Traubenschlusses
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
AufwandmengenBasisaufwand: 0.4 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0.8 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1.2 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 1.6 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungenmit Luftfahrzeug
Abstands­auflagenNW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m
NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 50m
Anwendungs­bestimmungenNZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
SF700-05: Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung mittels Luftfahrzeugen zu angrenzenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten und zu unbeteiligten Dritten, die z.B. benachbarte Wege nutzen, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.
NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage (Keltertrauben)

Kennzeichen:

NW468, SE110, SF276-EEWE, SS110-1, SS2101, SS610, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFM4, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Folpet

Für den Schaderreger:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Solofol

Zulassungsnummer:008370-00
Zulassungsanfang:14.02.2019
Zulassungsende:31.07.2024
Vertriebsfirmen:Adama, Belchim
Wirkstoffe:800g/kg Folpet
Kennzeichen:NW468, SE110, SF276-EEWE, SS110-1, SS2101, SS610, NN2002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMFM4, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS08, GHS09, EUH 208-0043, EUH 401, H317, H318, H332, H351, H400, P101, P102, P201, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P405, P501, ACHTUNG, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 70 Tage (Tafeltrauben)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende des Traubenschlusses
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage (Keltertrauben)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Basisaufwand: 0,4 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0,8 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende der Blüte
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
AufwandmengenBasisaufwand: 0.4 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0.8 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungenmit Luftfahrzeug
Abstands­auflagenNW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m
NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 50m
Anwendungs­bestimmungenSF700-05: Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung mittels Luftfahrzeugen zu angrenzenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten und zu unbeteiligten Dritten, die z.B. benachbarte Wege nutzen, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.
NZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 70 Tage (Tafeltrauben)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Basisaufwand: 0,4 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0,8 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1,2 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 1,6 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende31.07.2024
Anwendungsnr.008370-00/00-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis Ende des Traubenschlusses
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
AufwandmengenBasisaufwand: 0.4 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 61: 0.8 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 71: 1.2 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha, ES 75: 1.6 kg/ha
Wasser: 150 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungenmit Luftfahrzeug
Abstands­auflagenNW611: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 30m
NW610: Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.: 50m
Anwendungs­bestimmungenNZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
SF700-05: Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung mittels Luftfahrzeugen zu angrenzenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten und zu unbeteiligten Dritten, die z.B. benachbarte Wege nutzen, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.
NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen.
AuflagenNN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage (Keltertrauben)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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