Pflanzenschutzmittel: KATOUN GOLD

Zulassungsnummer:

008527-00

Zulassungsanfang:

22.03.2018

Zulassungsende:

15.12.2025

Vertriebsfirmen:

Certis Belchim B.V., proagro GmbH

Wirkstoffe:

500g/l Pelargonsäure

Kultur(en)Schaderreger
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 18 l/ha
Wasser: 300 bis 750 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
WW760: Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Wege und PlätzeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Herbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 22.5 l/ha
Wasser: 300 bis 500 l/ha
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentlich zugängliche Wege und Plätze
Sportplätze
Schul- und Kindergartengelände
Spiel- und Liegewiesen
Spielplätze
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT111: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Wege und PlätzeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/01-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Herbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 22.5 l/ha
Wasser: 300 bis 500 l/ha
Weitere ErläuterungenFriedhöfe
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
Straßenbegleitgrün
Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT111: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Herbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 22.5 l/ha
Wasser: 200 bis 500 l/ha
Weitere ErläuterungenZwischenreihenbehandlung
mit Abschirmung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

EB001-2, EB001-2, NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SE110, SF245-02, SS206, WH952, WMZ, NB6641

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: KATOUN GOLD

Zulassungsnummer:008527-00
Zulassungsanfang:22.03.2018
Zulassungsende:15.12.2025
Vertriebsfirmen:Certis Belchim B.V., proagro GmbH
Wirkstoffe:500g/l Pelargonsäure
Kennzeichen:EB001-2, EB001-2, NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SE110, SF245-02, SS206, WH952, WMZ, NB6641
GHS-Angaben:GHS07, GHS09, EUH 401, H319, H411, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose
ähnliche Produkte
18 l/ha; Wasser: 300 bis 750 l/ha
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 18 l/ha
Wasser: 300 bis 750 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
WW760: Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Wege und PlätzeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 22,5 l/ha; Wasser: 300 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Herbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 22.5 l/ha
Wasser: 300 bis 500 l/ha
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentlich zugängliche Wege und Plätze
Sportplätze
Schul- und Kindergartengelände
Spiel- und Liegewiesen
Spielplätze
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT111: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Wege und PlätzeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 22,5 l/ha; Wasser: 300 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/01-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Herbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 22.5 l/ha
Wasser: 300 bis 500 l/ha
Weitere ErläuterungenFriedhöfe
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
Straßenbegleitgrün
Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT111: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 22,5 l/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende15.12.2025
Anwendungsnr.008527-00/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Herbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 22.5 l/ha
Wasser: 200 bis 500 l/ha
Weitere ErläuterungenZwischenreihenbehandlung
mit Abschirmung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

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Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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