Zulassungsnummer: | 008529-63 |
Zulassungsanfang: | 02.07.2018 |
Zulassungsende: | 15.12.2025 |
Vertriebsfirmen: | Certis Belchim B.V., COMPO GmbH |
Wirkstoffe: | 500g/l Pelargonsäure |
Kennzeichen: | WMZ, SS205-1, SF245-02, EB001-2, NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SE126, WH952, VH297, NB6641 |
GHS-Angaben: | , EUH 401, H319, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Moose ähnliche Produkte | 1,8 ml/m²; Wasser: 30 bis 75 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 008529-63/00-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der VegetationsperiodeFrühjahr,HerbstBIS |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.8 ml/m² Wasser: 30 bis 75 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW760: Eingeschränkte Wirksamkeit möglich. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Wege und Plätze | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2,25 ml/m²; Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 008529-63/01-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr bis Herbstnach dem Auflaufen der Unkräuter, |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2.25 ml/m² Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Nichtkulturland ohne Holzgewächse: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2,25 ml/m²; Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 008529-63/02-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr bis Herbstnach dem Auflaufen der Unkräuter
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Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2.25 ml/m² Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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