Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
7 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage breitflächig zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Obstkulturen
Gehäuseschnecken, Nacktschnecken
Zulassungsende
03.08.2036
Anwendungsnr.
00B019-00/00-004
Wirkungsbereich
Molluskizid
Einsatzgebiet.
Obstbau
Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungszeitpunkt
während der Vegetationsperiode
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
7 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage breitflächig zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
7 kg/ha
Weitere Erläuterungen
breitflächig zwischen die Kulturpflanzen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Ölsaat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
25 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage breitflächig zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
7 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage breitflächig zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Obstkulturen
Gehäuseschnecken, Nacktschnecken
7 kg/ha
Zulassungsende
03.08.2036
Anwendungsnr.
00B019-00/00-004
Wirkungsbereich
Molluskizid
Einsatzgebiet.
Obstbau
Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungszeitpunkt
während der Vegetationsperiode
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
7 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage breitflächig zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
7 kg/ha
Weitere Erläuterungen
breitflächig zwischen die Kulturpflanzen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Ölsaat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
25 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage breitflächig zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
25 kg/ha
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage breitflächig zwischen die Kulturpflanzen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.