Pflanzenschutzmittel: CLARA

Zulassungsnummer:

00B368-00

Zulassungsanfang:

05.11.2024

Zulassungsende:

28.02.2028

Vertriebsfirmen:

Sharda Cropchem Espana S.L., Sharda Poland SP. z.o.o.

Wirkstoffe:

558.5g/l Chlormequat (720g/l Chlorid)

Kultur(en)Schaderreger
Winterhartweizen, WinterweichweizenHalmfestigung, Halmverkürzung
Zulassungs­ende28.02.2028
Anwendungsnr.00B368-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis 2-Knoten-Stadium
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2.1 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NW470, SF275-VEAC, SS110-1, SS206, SF245-02, SB111, EB001-2, NN3002, NW265, SB001, SB005, SB010, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Chlormequat

Für den Schaderreger:

Halmfestigung
Halmverkürzung

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2025.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: CLARA

Zulassungsnummer:00B368-00
Zulassungsanfang:05.11.2024
Zulassungsende:28.02.2028
Vertriebsfirmen:Sharda Cropchem Espana S.L., Sharda Poland SP. z.o.o.
Wirkstoffe:558.5g/l Chlormequat (720g/l Chlorid)
Kennzeichen:NW470, SF275-VEAC, SS110-1, SS206, SF245-02, SB111, EB001-2, NN3002, NW265, SB001, SB005, SB010, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:GHS07, EUH 401, H302, P101, P102, P264, P270, P301+P312+P330, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Winterhartweizen, WinterweichweizenHalmfestigung, Halmverkürzung 2,1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende28.02.2028
Anwendungsnr.00B368-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis 2-Knoten-Stadium
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2.1 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2025.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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